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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18. Mai 2026

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 19.05.2026

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bausache: Flurstück 1299, Südstraße 52;
Wohnhausanbau, energieeffiziente Dachsanierung
In der Südstraße 52 ist geplant, einen Anbau an das bestehende Wohnhaus zu errichten sowie das Dach energieeffizient zu sanieren. Der geplante Anbau soll – wie auch das bestehende Wohnhaus – abgerückt von der Baulinie entlang der Grundstücksgrenze zur Südstraße errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 5120/2, Maybachstraße 3;
Sanierung und Revitalisierung der bestehenden Werkhalle in zwei getrennte Nutzungseinheiten und Neubau einer Garage mit Outdoorküche

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hofstatt“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Die Garage, die Outdoorküche und der Geräteschuppen in der südöstlichen Grundstücksecke befinden sich komplett außerhalb der Baugrenze und überschreiten das Pflanzgebot entlang der westlichen Grundstücksgrenze. Außerdem wird damit das maximal zulässige Maß an Grenzbebauung überschritten. Für Garagen sind grundsätzlich Flachdächer festgesetzt. Für die nördliche Garage ist ein Pultdach geplant und somit eine Ausnahme erforderlich. Die nördliche Garage mit Abstellraum überschreitet außerdem die Grundstücksgrenze.
Die sanierte Werkhalle übersteigt die maximal zulässige Gebäudehöhe. Dieser Verstoß liegt bereits beim Bestandsbau vor. Zusätzlich überschreiten die nordöstliche Gebäudeecke und der östliche Dachvorsprung die Baugrenzen. Die vorgesehene private (nicht gewerbliche) Nutzung eines Hallenteils sowie der Garage, der Outdoorküche und des Geräteschuppens ist im festgesetzten Gewerbegebiet nicht zulässig. Das notwendige Einvernehmen für die geplante Nutzung, die Errichtung der Outdoorküche mit Nebenräumen außerhalb der Baugrenze und den Eingriff in das Pflanzgebot wurde vom Technischen Ausschuss versagt.

Baum am Freibadparkplatz muss zum Erhalt der Trafostation weichen

Die Netze BW haben mitgeteilt, dass die Wurzeln des Baumes am nördlichen Ende des Freibadparkplatzes in die dortige Trafostation einwachsen und diese beschädigen. Zunächst wurde von den Netzen BW geprüft, die Trafostation deshalb auf die gegenüberliegende Straßenseite in die Grünfläche zwischen Sportplatz und Verkehrsübungsplatz umzusetzen. Hierfür ist allerdings die Querung der Lauffener Straße mit 14 Kabeln (Strom- und Straßenbeleuchtung) notwendig. Darüber hinaus ist mit sämtlichen Kabeln anschließend der Abwasserkanal aus Nordhausen und der verdolte Breibach zu unterqueren. Von der neuen Trafostation aus muss außerdem noch zur Versorgung der Neubauprojekte Im Auerberg eine weitere Trasse mit 8 Kabeln erneut unter der Lauffener Straße hindurchgeführt werden. Den Anteil der Kosten für das Versetzen des Straßenbeleuchtungsverteilers und die Umlegung der zugehörigen Kabel trägt die Gemeinde.

Eine Variante mit deutlich weniger Aufwand – sowohl baulich als auch finanziell – ist das Fällen des betreffenden Baumes zum Erhalt und Ausbau der seitherigen Trafostation. Bei dieser Variante ist lediglich die Neuverlegung der Kabeltrasse zur Versorgung der Neubauprojekte im Auerberg notwendig. Kosten für die Gemeinde fallen für die Kabelverlegung dann nicht an. Sowohl seitens der Netze BW als auch der Vorhabenträger für die Bauprojekte ist eine Fällung des Baumes erst außerhalb der Schonzeit im Winterhalbjahr möglich.

Der Technische Ausschuss beschloss deshalb, den Baum zur Sicherung der Stromversorgung und zum Erhalt der bisherigen Trafostation im kommenden Winterhalbjahr zu fällen.

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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