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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Bescheide künftig auch per E-Mail möglich

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 05.05.2026

Ab dem 1. Januar 2027 bietet die Gemeinde an, Bescheide auf Wunsch per E-Mail zu versenden. Dies betrifft Grundsteuer-, Gewerbesteuer-, Hundesteuer- und Vergnügungssteuerbescheide sowie Wasser- und Abwasserabrechnungen.

Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, senden Sie bitte eine formlose E-Mail an steueramt@nordheim.de. Geben Sie darin unbedingt Ihr Buchungszeichen sowie die gewünschte E-Mail-Adresse für den Versand an, damit eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann. Für jedes Buchungszeichen kann eine separate E-Mail-Adresse hinterlegt werden.

Bei Fragen steht Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung.

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