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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Sommerzeit, Festleszeit – was braucht man dafür?

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 21.04.2026

Schönes Wetter, nette Gäste, prima Stimmung, gutes Essen. Solange eine Garten-Party oder Grill-Fete im privaten Rahmen gefeiert wird, ist außer Rücksichtnahme auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn wohl nicht viel mehr nötig.

Sollen aus einem besonderen Anlass (z. B. bei einem Vereinsfest oder einem Tag der offenen Tür) alkoholische Getränke mit Gewinnerzielungsabsicht zum Verkauf angeboten werden, so muss man ein vorübergehendes Gaststättengewerbe nach § 2 Abs. 2 LGastG anzeigen. Diese Anzeige muss rechtzeitig, d. h. mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Gemeinde Nordheim eingehen.

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