Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Gemeinderatssitzung am 17.04.2026 - um was geht’s?
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 14.04.2026
Bekanntgaben
Je nach Sachlage wird zu den verschiedensten Themen informiert; ggf. werden in vorausgegangener nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse bekannt gegeben.
Kommunalen Wärmeplanung; Vorstellung Fachgutachten
Die kommunale Wärmeplanung ist für Gemeinden ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Vorgabe an die Gemeinde ist die Entwicklung einer Strategie, mit der eine klimaneutrale Wärmeversorgung verwirklicht und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 beigetragen werden kann. Ein Vertreter des beauftragten Büros endura kommunal GmbH wird in der Sitzung das erstellte Fachgutachten mit Bestandsanalyse, Potentialanalyse und einem klimaneutralen Zielszenario für das Jahr 2040 vorstellen.
Mitteilungsblatt Nordheim; Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
Seit 2020 wird das Mitteilungsblatt in Zusammenarbeit mit der Nussbaum Medien GmbH erstellt. Verschiedene Faktoren, insb. steigende Kosten für Druck und Verteilung einerseits und ein geringer werdendes Anzeigenaufkommen andererseits, stellen schon länger die Wirtschaftlichkeit in Frage. Vor diesem Hintergrund wird von Nussbaum gewünscht, auf ein verlagseigenes Redaktionssystem zur Erfassung der wöchentlichen Veröffentlichungen umzusteigen.
Dies ist für die Verwaltung Anlass, dem Gemeinderat über den Sachstand zu berichten und die Optionen für das künftige Vorgehen vorzustellen.
Freibad Nordheim, Vorbereitung der Badesaison 2026
Die Verwaltung berichtet über den Stand der Vorbereitungen auf die kommende Badesaison. Von besonderer Bedeutung ist die personelle Situation, weil sich die möglichen Öffnungszeiten zwangsläufig aus den Personalkapazitäten in Verbindung mit den gesetzlichen Vorgaben ergeben.
Auch die Umsetzung des neuen Landesnichtraucherschutzgesetzes mit entsprechender Änderung der Badeordnung wird Thema sein.
Eine Änderung der Eintrittspreise gegenüber dem Vorjahr ist nicht vorgesehen.
Vorbereitung der gemeindlichen Grundstücksverpachtung ab 01.11.2028
Die Vielzahl der bestehenden Land- und Gartenpachtverträge der Gemeinde Nordheim sowie der von Marval’schen Stiftung und der Eugen-Mehrer-Stiftung enden überwiegend vertragsgemäß durch Zeitablauf zum 31.10.2028. Durch rechtliche Notwendigkeiten ist für die Neuverpachtung der Flächen ab dem 01.11.2028 eine frühzeitige Vorbereitung erforderlich.
Direktvergabe für Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung 2027 – 2030
Der bestehende Vertrag für Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung läuft zum 31.12.2026 aus. Für die Jahre 2027–2030 liegt der Verwaltung ein Angebot der Netze BW vor. Der Gemeinderat soll darüber entscheiden, ob das vorgelegte Angebot angenommen wird.
Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags im Jahr 2026
Verschiedene Gewerbebetriebe veranstalten am Samstag, 18. Juli 2026, und am Sonntag, 19. Juli 2026, eine Gewerbeschau im Gewerbegebiet ‚Schafhohle‘ in Nordheim. Die organisierende Firmeninitiative beantragt für diese Veranstaltung, die Verkaufsstellen am Sonntag, 19. Juli 2026 von 12:00 bis 17:00 Uhr zu öffnen (verkaufsoffener Sonntag).
Die Festlegung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage obliegt nach dem Ladenöffnungsgesetz der Gemeinde bzw. dem Gemeinderat.
Verwendung der Stiftungserträge für das Jahr 2025 der Eugen-Mehrer Stiftung
Aus dem Jahr stehen 7.230,08 Euro an Erträgen zur Verfügung. Der Gemeinderat hat über deren Verwendung nach den Vorgaben des Stifters zu beschließen.
Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Wasserwerk Nordheim“
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat eine neue Mustersatzung für Eigenbetriebe veröffentlicht.
Grundlage ist die geänderte Eigenbetriebsverordnung zur Wirtschaftsführung und Rechnungslegung. Die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Wasserwerk Nordheim“ soll entsprechend angepasst und inhaltlich aktualisiert werden.
Einführung einer Zählergrundgebühr für Verbundwasserzähler
Im Gemeindegebiet soll erstmals ein Verbundwasserzähler installiert werden, für den bislang keine Zählergrundgebühr festgelegt ist. Ein Verbundwasserzähler ist ein Wasserzähler, der aus einem kleinen und einem großen Messwerk besteht und dadurch sowohl geringe als auch hohe Durchflussmengen genau erfassen kann. Auf Basis einer ergänzenden Kalkulation wurde eine verursachungsgerechte Gebühr ermittelt. Zur Umsetzung ist eine entsprechende Anpassung der Wasserversorgungssatzung vorgesehen.
Verlängerung der Sophos-Lizenzen
Um den laufenden Schutz der IT-Infrastruktur vor Cyberbedrohungen sicherzustellen, müssen die dafür notwendigen Sophos-Lizenzen verlängert werden. Der Verwaltung liegt ein 3- und 5-jähriges Verlängerungsangebot vor. Im Gemeinderat ist zu prüfen, welches der beiden Angebote unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen am vorteilhaftesten ist.
Ausübung eines allgemeinen Vorkaufsrechts nach § 25 BauGB für Flst. 180, Brenngasse 5, Flst. 142/3 und Flst. 181, Südstraße in Nordheim
Der Gemeinde liegt ein notarieller Kaufvertrag über den Verkauf der genannten Grundstücke vor. Diese liegen im Geltungsbereich einer Vorkaufsrechtssatzung. Der Gemeinderat ist zuständig für die Entscheidung, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird.
Entscheidung über die Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB und über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB; Flst. 53/7, Kirchstraße 8 der Gemarkung Nordheim
Der Gemeinde liegt ein Kaufvertrag über den Verkauf des genannten Grundstücks vor. Das Grundstück liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskern IV“. Dementsprechend ist eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Weiter steht der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch ein Vorkaufsrecht an dem Vertragsgegenstand zu. Der Gemeinderat ist sowohl für die sanierungsrechtliche Genehmigung zuständig als auch für die Entscheidung, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat wird ggf. über eingegangene Spenden informiert und entscheidet über deren Annahme.
Sonstiges und Anfragen
Unter „Sonstiges“ können nur einfache, wenig bedeutsame Angelegenheiten besprochen werden. „Anfragen“ ermöglichen den Mitgliedern des Gemeinderates, zu Angelegenheiten der Gemeinde Fragen an den Bürgermeister zu richten.
Bürgerfragestunde
Einwohner können Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten.
Die förmliche Bekanntmachung zur Gemeinderatssitzung ist auf unserer Internetseite www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen veröffentlicht. Die Tagesordnung sowie die Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzung sind auch im Ratsinformationssystem unter www.nordheim.de/ris einsehbar.
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