Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 13. April 2026
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 14.04.2026
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bausache: Flurstück 1267, 1263, 1264, 1264/2, Klausenstraße 5 und Brackenheimer Straße 14
Neubau von 4 Mehrfamilienhäusern mit 34 Stellplätzen (Tiefgarage), 6 Stellplätze ebenerdig, 2 Müllhäuser, Spielplatz
Das Bauvorhaben befindet sich im Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ und wurde bereits in der letzten Sitzung des Technischen Ausschuss am 02.03.2026 behandelt. Eine Entscheidung wurde allerdings zurückgestellt, da noch eine geänderte Planung der Außenanlagen erwartet wurde, die auch städtebauliche zum Ortsbild des Sanierungsgebiets passt. Diese liegt inzwischen vor und beinhaltet niedrigere Mauern entlang der Grundstücksgrenze zur Brackenheimer Straße, eine Aufweitung der Tiefgaragenzufahrt und des Zugangs zum Fußweg in Richtung Klausenstraße sowie eine niedrigere Abgrenzung zum Nachbargrundstück Brackenheimer Straße 12.
Das Vorhaben liegt weiterhin innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht wurde daher geprüft, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Vom geltenden nicht qualifizierten Bebauungsplan „Klausenstraße (Lageplan zur Änderung von Baulinien „Gebiet Siedlungsweg“)“ wird in einzelnen Punkten abgewichen und zwar hinsichtlich Abrückens von der Baulinie und Überschreitung der Vorgartenflächen. Das gemeindliche Einvernehmen sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung wurden vom Technischen Ausschuss erteilt.
Bausache: Flurstück 159, Südstraße 2
Neubau eines Wohnhauses mit 14 geförderten Mietwohnungen, 4 Wohngruppen für jeweils 8 Bewohner und Tagesstruktur der LebensWerkstatt für Menschen mit Behinderung
Beim oben genannten Vorhaben handelt es sich um das Projekt „Sonnengarten“, wofür derzeit ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird. Die Offenlage des Bebauungsplans „Sonnengarten“ läuft seit dem 23.03. und endet am 24.04.2026. Grundsätzlich kann eine Baugenehmigung auch schon vor dem finalen Satzungsbeschluss eines Bebauungsplans, bei sogenannter Planreife, erteilt werden. Dazu muss allerdings unter anderem die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgeschlossen sein.
Dies ist noch nicht der Fall, so dass das Bauvorhaben nach dem derzeit geltenden nicht qualifizierten Bebauungsplan „Lauffener Straße“ von 1936 zu beurteilen ist. Es ist zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die vorhandene Bebauung der Umgebung einfügt. Für dieses Bauvorhaben erteilte der Technische Ausschuss kein Einvernehmen. Das Bauvorhaben wird erneut im Technischen Ausschuss behandelt, sobald der vorhabenbezogene Bebauungsplan ausreichend fortgeschritten ist.
Information zu den Ausgleichsbeträgen für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Ortskern IV“
Die Gemeinde hat das Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ nach Vorgabe des Landes Baden-Württemberg (Fördermittelgeber) im umfassenden Verfahren durchzuführen. Folglich sind von den Eigentümern sogenannte Ausgleichsbeträge zu zahlen, wenn sich aufgrund von Sanierungsmaßnahmen Wertsteigerungen für ihr Grundstück ergeben.
Herr Kühnert von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH stellte dazu in der vergangenen Sitzung eine Aufteilung des Sanierungsgebiets „Ortskern IV“ in 11 verschiedene Wertzonen (Quartiere) vor. Für jedes Quartier wurde ein Anfangs- und Endwert in EUR pro m² ermittelt. Die Differenz aus Anfangs- und Endwert stellt die Bodenwertsteigerung pro m² dar und ergibt multipliziert mit der jeweiligen Grundstücksgröße den zu zahlenden Ausgleichsbetrag.
Für alle Grundstückseigentümer gibt es die Möglichkeit einer frühzeitigen Ablösung mit dem Vorteil, dass die Höhe des Ausgleichsbetrags durch eine Barwertabzinsung reduziert werden kann. Außerdem können eigene Modernisierungsmaßnahmen auf den Ausgleichsbetrag angerechnet werden. Der Technische Ausschuss nahm die von der LBBW Immobilen Kommunalentwicklung GmbH ermittelten sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen zur Kenntnis.
Eine Karte des Sanierungsgebiets „Ortskern IV“ mit der Unterteilung in die verschiedenen Quartiere und den jeweiligen Anfangs- und Endwerten finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.nordheim.de/website/de/leben/bauen-und-sanieren/sanierungen/sanierung-ortskern-iv-nordheim. Falls Sie als Grundstückseigentümer weitere Fragen zum Thema Ausgleichsbeträge haben sollten, finden Sie dort auch einen Flyer mit den Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner bei der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH oder der Gemeinde Nordheim.
Sonstiges und Anfragen
Auftrag für Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Nordhausen wurde vergeben
Die Verwaltung berichtete, dass im Zuge der Bauarbeiten in der Ortsmitte Nordhausen die Netze BW mit dem Abbau der bisherigen Seilleuchten, der Errichtung einer provisorischen Straßenbeleuchtung und später der Montage der neuen LED-Straßenleuchten beauftragt wurde.
Kanalschacht in der Wiesenstraße wird umgebaut
In der Abzweigung der Wiesenstraße kommt es inzwischen häufiger vor, dass aus dem dortigen Kanalschacht bei Starkregen Wasser auf die Straße austritt. Dies rührt daher, dass das Wasser senkrecht aus Richtung der Holzstraße auf die Schachthinterwand trifft und dann rechtwinklig nach Osten umgeleitet werden muss. Die Situation kann entschärft werden, wenn an dieser Stelle zwei neue Schächte installiert werden, um das Wasser in einem 45°-Winkel abzuleiten. Bei dieser Gelegenheit kann auch gleich ein größerer Anschluss für die spätere Aufdimensionierung von 3 Kanalhaltungen in der Wiesenstraße Richtung Nordheim vorgesehen werden. So kann ein späterer Eingriff am Schachtbauwerk vermieden werden. Die Kosten für die Maßnahme wurden seitens eines Ingenieurbüros auf rund 30.000 EUR geschätzt.
Der Technische Ausschuss beschloss, die Maßnahme durchzuführen.
Nutzung der Raiffeisenstraße als Pausenhof
Aus der Mitte des Gremiums wurde auf die angespannte Situation auf der Umleitungsstrecke über die Raiffeisenstraße aufgrund der Bauarbeiten in Nordhausen hingewiesen. Während der großen Schulpausen wird der an der Schule gelegene Bereich der Straße mit als Pausenhof genutzt und ist für den Verkehr in dieser Zeit nicht passierbar. Aufgrund der Großbaustelle in Nordhausen spannt sich die Situation dort an. Bürgermeister Schiek erklärte, dass das Thema mit der Schule besprochen werde und sich diese künftig - solange eine Umleitung über die Raiffeisenstraße notwendig ist - in den Pausen auf das Schulgelände beschränken müsse.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.
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