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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Betreten landwirtschaftlicher Flächen und Verunreinigung von Wiesen und Feldern durch Hundekot

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 30.03.2026

Mit Frühlingsbeginn zieht es wieder viele Erholungssuchende nach draußen zu Spaziergängen oder Radtouren auf den Wirtschaftswegen. Wirtschaftswege sind für Landwirte angelegt, um vom Hof auf die Felder und zurück zu gelangen. Damit die Äcker, Wiesen und Weinberge weiterhin bestellt und gepflegt werden können, bitten wir Sie, den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu behindern.

Für landwirtschaftlich genutzte Flächen besteht ein Betretungsverbot innerhalb der Vegetationsperiode. Freilaufende Hunde können Weidetiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Vögel aufschrecken, deshalb sind die Vierbeiner an der Leine zu führen und nicht frei auf landwirtschaftlichen Flächen laufen zu lassen.

Wer die freie Landschaft betritt, ist laut den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes dazu verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Hundekot verunreinigt Nahrungs- und Futtermittel.

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) hat den Flyer „Für ein gutes Miteinander – Rücksichtvolles Verhalten in Feld, Wald und Flur“ veröffentlicht. Darin erklärt der Berufsstand Regeln auf Feld, Wald- und Wiesenwegen.

Dieser kann digital auf https://www.lbv-bw.de/service/downloads heruntergeladen werden.

Was im Außenbereich gilt, ist ebenso im Innerortsbereich von Bedeutung: Auch auf unseren Gehwegen, Grünflächen und Plätzen ist ein verantwortungsvoller Umgang gefragt:

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