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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 2. März 2026

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 03.03.2026

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bausache: Flurstück 796/1, Nelkenstraße 14

Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes um Gästezimmer und Wintergarten, Vergrößerung der Garage und Errichtung eines Gewächshauses

Mit dem geplanten Vorhaben wird mehrfach gegen die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Au dessus le village“ verstoßen. Nebenanlagen, die wie das Gewächshaus als Gebäude beabsichtigt sind, sind laut Bebauungsplan auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. Die im Bebauungsplan festgesetzte Grenzbebauung für Garagen mit 6,5 m wird durch die geplante Erweiterung um 0,4 m überschritten. Der vorgeschriebene Mindestabstand von 4,5 m zwischen Garageneinfahrt und öffentlicher Verkehrsfläche wird nicht über die gesamte Garagenlänge eingehalten. Die geplanten Dachgauben sowie der Anbau in Form von Gästezimmer und Wintergarten im Untergeschoss sind nur zulässig, soweit keine weiteren Vollgeschosse entstehen.

Der Technische Ausschuss erteilte sein Einvernehmen für die Garagenerweiterung. Für die Dachgauben sowie den Anbau mit Gästezimmer und Wintergarten wurde das Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass keine weiteren Vollgeschosse entstehen. Für die Errichtung des Gewächshauses versagte der Technische Ausschuss sein Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 6984, Gewann „Hag“

Antrag auf Erdauffüllungen / Erdaufschüttung

Auf dem betroffenen Flurstück soll zu Zwecken der Bodenverbesserung und Bewirtschaftungserleichterung eine Erdauffüllung mit 264 m³ Erde auf 13,22 Ar erfolgen. Die Auffüllhöhe beträgt maximal 20 cm.

Der Technische Ausschuss erteilte sein Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Erdauffüllung mit einem Abstand von 1,5 m oben am Flurstück beginnt und im unteren Bereich des Flurstücks auf den letzten 3 m gegen null ausläuft.

Bausache: Flurstücke 454 und 456/1, Außenbereich

Erweiterung des bestehenden Pferdestalls

Im Außenbereich soll ein Pferdestall mit neun Pferdeboxen, Sattel- und Futterkammer an das bestehende Stallgebäude angebaut werden. Ein altes kleineres Stallgebäude wird dafür abgebrochen.

Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb dient und von der unteren Baurechtsbehörde eine Privilegierung festgestellt wird.

Bausache: Flurstücke 1267, 1263, 1264 und 1264/2, Klausenstraße 5 und Brackenheimer Straße 14

Neubau von 4 Mehrfamilienhäusern mit 34 Stellplätzen (Tiefgarage), 6 Stellplätze ebenerdig, 2 Müllhäuser, Stellplatz

Das geplante Vorhaben mit 28 Wohnungen, verteilt auf 4 Wohnhäuser, befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Entscheidend ist daher, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Es gilt der nicht qualifizierte Bebauungsplan „Klausenstraße (Lageplan zur Änderung von Baulinien „Gebiet Siedlungsweg“)“ gegen dessen Festsetzungen verstoßen wird.

Die beiden Wohnhäuser zur Brackenheimer Straße sollen abgerückt von der Baulinie errichtet werden. Mit den beiden südlichen Gebäuden sowie mit einem Stellplatz und dem verschwenkten Fußweg wird die festgesetzte Vorgartenfläche überschritten.

Zusätzlich liegt das Vorhaben im neuen Sanierungsgebiet „Ortskern IV“. Es war daher auch darüber zu entscheiden, ob das Vorhaben städtebaulich in das bestehende Ortsbild passt und die sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt wird.

Die Entscheidung wurde wegen noch zu erwartender Planungsänderungen der Außenanlagen auf die kommende Sitzung vertagt.

Instandsetzung des Bahnhofplatzes 6 nach Wasserschaden
Die Verwaltung informierte über den Eigenanteil an den Sanierungskosten des Gebäudes am Bahnhofplatz 6 in Höhe von 8.948,80 € bei einem Gesamtrechnungsbetrag von 13.423,20 €. Der Eigenanteil verbleibt bei der Gemeinde, da bei einer Holzanalyse ein holzzerstörender Pilz im Gebälk festgestellt wurde. Gegen Pilzschäden besteht kein Versicherungsschutz. Die Versicherung übernimmt lediglich die Kosten für Rückbau- und Demontagearbeiten, die nicht das Tragwerk betreffen und unabhängig vom Pilzbefall durchzuführen sind.

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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