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Neues aus Nordheim und Nordhausen

Richtiges Verhalten bei der Sperrmüllentsorgung

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 03.02.2026

Richtiges Verhalten bei der Sperrmüllentsorgung

Das Thema Sperrmüll ist für viele von uns eine Notwendigkeit, wenn es darum geht, ausgediente Möbel oder andere große Haushaltsgegenstände zu entsorgen. Die Möglichkeit, diese Artikel einmal pro Jahr und Haushalt bequem abholen zu lassen, ist ein wichtiger Service des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landratsamt Heilbronn. Doch die ordnungsgemäße Entsorgung von Sperrmüll ist mehr als nur das Abstellen alter Gegenstände am Straßenrand. Sie ist ein wesentlicher Beitrag zu einem sauberen Ortsbild, zur Sicherheit und zum Umweltschutz in unserer Gemeinde.

Was ist Sperrmüll – und was nicht? Die klare Abgrenzung


Zunächst gilt es zu klären: Nicht alles, was groß und unbrauchbar ist, fällt unter die Kategorie Sperrmüll. Sperrmüll sind in der Regel große, sperrige Gegenstände aus privaten Haushalten, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen und selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in den vorgeschriebenen Behältern entsorgt werden können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Möbelstücke (Schränke, Tische, Stühle, Betten)
  • Matratzen und Teppiche
  • Koffer, Teppiche, Spiegel
  • Gartenmöbel oder Kinderwägen

Ausdrücklich nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Elektro- und Elektronikgeräte (z.B. Fernseher, Staubsauger, Kühlschränke): Diese werden in einer gesonderten Sammlung „Elektroschrott“ abgeholt. Zusätzlich können die Utensilien jederzeit kostenfrei in den Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten abgegeben werden

  • Altmetall (z.B. Fahrräder, Benzinrasenmäher ohne Öl und Treibstoff): Diese werden in einer gesonderten Sammlung „Altmetall“ abgeholt. Zusätzlich können die Utensilien jederzeit kostenfrei in den Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten abgegeben werden.

  • Gefährliche Abfälle (z.B. Farben, Lacke, Chemikalien): Diese sind als Sondermüll zu behandeln.

  • Baustellenabfälle (z.B. Steine, Erde, Fenster, Türen, Sanitärkeramik): Für diese Materialien sind spezialisierte Entsorgungswege oder Containerdienste zuständig.

  • Restmüll, Verpackungen und Wertstoffe (z.B. Säcke mit Kleinteilen, Kartons, Gelbe-Sack-Abfälle): Diese gehören in die dafür vorgesehenen Tonnen oder Sammelsysteme.

  • Altreifen und Autoteile: Hierfür gibt es ebenfalls spezielle Entsorgungswege.

  • Grünabfälle: Diese sind über die Biotonne oder den Häckseldienst zu entsorgen.

Die richtige Vorgehensweise: So klappt's mit der Entsorgung

Die Sperrmüllabfuhr in unserer Gemeinde erfolgt auf Anmeldung. Bitte beachten Sie hierzu folgende Punkte:

  1. Anmeldung: Melden Sie Ihren Sperrmüll beim zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb an. Dies kann online über nachfolgenden Link https://order.sperrmuellaufabruf.de/heilbronn/index.php oder per AbfallApp Landkreis Heilbronn beantragt werden. Alternativ kann hierfür auch die Postkarte, erhältlich im Bürgerbüro Nordheim (nur eine begrenzte Anzahl), ausgefüllt werden.

  2. Termin abwarten: Stellen Sie den Sperrmüll erst am Abend vor dem vereinbarten Abholtermin oder am Abholtag selbst bereit.

  3. Korrekte Platzierung: Der Sperrmüll sollte gut sichtbar und zugänglich am Straßenrand bereitgestellt werden, ohne dabei den Fußgänger- oder Fahrverkehr zu behindern oder Gefahrenpunkte zu schaffen. Achten Sie darauf, dass der Zugang für die Sammelfahrzeuge gewährleistet ist.

  4. Nur angemeldeten Sperrmüll bereitstellen: Stellen Sie ausschließlich die angemeldeten Gegenstände bereit. Illegale "Beistellungen" anderer Personen sind ein Ärgernis und können zu zusätzlichen Kosten führen.

Warum das korrekte Verhalten so wichtig ist

Die Einhaltung dieser Regeln ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern dient uns allen:

  • Ästhetik und Sauberkeit: Wochenlang am Straßenrand liegender Sperrmüll trübt das Ortsbild und lädt zu weiterer illegaler Müllentsorgung ein.

  • Sicherheit: Berge von unsachgemäß abgestelltem Sperrmüll können Fußgänger und Verkehrsteilnehmer behindern, zur Unfallgefahr werden oder sogar Brandrisiken bergen.

  • Umweltschutz und Kosten: Durch die korrekte Trennung wird eine effiziente und umweltgerechte Verwertung der Materialien ermöglicht. Die Beseitigung illegal entsorgten Mülls verursacht zudem erhebliche Kosten, die letztlich von allen Steuerzahlern getragen werden müssen.

  • Gesundheit: Unsachgemäß gelagerter Müll kann Schädlinge anlocken und hygienische Probleme verursachen.

Wir bitten Sie daher eindringlich, sich an die vorgegebenen Regelungen zu halten. Ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Abfällen ist ein Akt des Respekts gegenüber unseren Mitmenschen und unserer Umwelt. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Gemeinde sauber, sicher und lebenswert bleibt.

Bei Fragen zur Sperrmüllentsorgung oder zur Abfalltrennung stehen Ihnen die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landratsamt Heilbronn gerne zur Verfügung. Diese sind sowohl Telefonisch: 07131 / 994-560, als auch per E-Mail: abfallberatung@landratsamt-heilbronn.de für Sie erreichbar.

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