Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. Dezember 2025
Erfasst von: Redaktion, Schweiker, Beate | 15.01.2026
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Gemeinderat unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bekanntgaben
Ölspur im Gemeindegebiet
In der Dezembersitzung des Technischen war um Auskunft zu einer Ölspur gebeten worden, die sich wenige Tage zuvor über die Ortsdurchfahrten von Nordheim und Nordhausen erstreckt hatte. Die Verwaltung berichtete, dass die Ölspur von Leingarten kommend über die Großgartacher Straße, die Brackenheimer Straße, dann nach Nordhausen, dort durch die Ortsdurchfahrt bis in die Zabergäustraße und weiter Richtung Brackenheim verlief. Ein Verursacher konnte leider nicht festgestellt werden. Bauhof und Straßenmeisterei haben die Fahrbahn gereinigt.
Loch im Gehweg in der Friedhofstraße
Ebenfalls auf eine Anfrage aus dem Technischen Ausschuss berichtete die Verwaltung, dass vor Kurzem eine tiefere Setzung im Gehweg der Friedhofstraße aufgetreten ist. Die Wasserleitung in dem Bereich ist intakt, so dass eine Unterspülung durch einen Wasserrohrbruch nicht ursächlich für die Setzung sein konnte. Ebenso wenig verlaufen andere Leitungen in dem Bereich, welche Grund für einen Verdichtungsmangel hätten sein können. Eine konkrete Ursache ließ sich deshalb nicht feststellen. Vermutet wird das Eindringen von Oberflächenwasser durch eine schadhafte Stelle im Asphalt. Der Schaden wurde inzwischen behoben.
Nordheim erteilt das baurechtliche Einvernehmen zum Windpark Heuchelberg
Der bisherige Werdegang des Projektes „Windpark Heuchelberg“, welches den Bau von 13 Windrädern auf den Gemarkungen von Brackenheim, Leingarten, Schwaigern und Nordheim umfasst, ist bekannt und kann auf www.nordheim.de nachvollzogen werden. Nun hat die BürgerEnergie Heuchelberg als gemeinsame Gesellschaft der Beteiligten für den Betrieb von 11 der 13 Windräder beim Landratsamt Heilbronn einen sogenannten Vorbescheid beantragt. Mit einem solchen Vorbescheid besteht auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes die Möglichkeit, eine bindende Bestätigung über das Vorliegen einzelner Genehmigungsvoraussetzungen oder den Standort der Anlage zu erlangen. Damit soll das Investitionsrisiko verringert und das spätere Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Der Gemeinderat hat dem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt und das baurechtliche Einvernehmen erteilt.
Zuschlag für Tiefbauarbeiten in der Ortsmitte Nordhausen erteilt
Ende Oktober 2025 erfolgte die öffentliche Ausschreibung für die Tiefbauarbeiten zur Sanierung der Ortsmitte in Nordhausen. Insgesamt sind drei qualifizierte Angebote für das Bauvorhaben eingegangen. Das günstigste Angebot kam von der Firma Rolf Scheuermann Bauunternehmen GmbH aus Heilbronn in Höhe von 4.139.342,12 EUR (brutto). Der Gemeinderat beschloss, die Firma Rolf Scheurmann mit der Sanierung zu beauftragen. Die Arbeiten werden voraussichtlich Ende Februar im Bereich des Platzes an der Zabergäustraße beginnen.
Änderung der Abwassersatzung für Zählergrundgebühr
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung eine Änderung der Abwassersatzung beschlossen. Künftig wird die Zählergrundgebühr für sogenannte Absetzzähler automatisch an die Regelungen der Wasserversorgungssatzung angepasst.
Absetzzähler erfassen die Wassermengen, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Die hierfür anfallende Zählergrundgebühr richtet sich nun nach einer klaren Regelung: Sie beträgt künftig das Doppelte der jeweils gültigen Zählergrundgebühr der Wasserversorgungssatzung.
Feststellung des Jahresabschlusses 2019
Der Gemeinderat Nordheim hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 offiziell festgestellt. Der Abschluss stellt umfassend die finanzielle Lage der Gemeinde zum 31.12.2019 und zum Verlauf des
Haushaltsjahres dar. Mit dem Beschluss zur Feststellung folgt der Gemeinderat den Vorgaben der Gemeindeordnung. Die Gremienmitglieder nahmen den Bericht zur Kenntnis und bestätigten die Zahlen.
Gemeinderat gewährt internes Darlehen an Wasserwerk, geänderte Beschlussfassung
Zur Sicherung der Liquidität des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim hat der Gemeinderat ein internes Darlehen aus Gemeindemitteln beschlossen. Hintergrund ist, dass das Wasserwerk seit dem Jahresende 2023 eine negative Liquiditätslage aufweist. Ursache hierfür sind vor allem umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur der Wasserversorgung, die in den vergangenen Jahren erforderlich waren.
Bereits in der Sitzung im Oktober hatte sich der Gemeinderat grundsätzlich mit der Gewährung eines internen Darlehens befasst. Inzwischen wurde die damalige Beschlussfassung jedoch angepasst: Der Gemeinderat hat einer Erhöhung des Darlehensbetrags zugestimmt und zugleich festgelegt, dass die Auszahlung erst im Haushaltsjahr 2026 erfolgen soll.
Haushaltsentwurf 2026 mit Licht und Schatten
Kämmerin Saskia Lück präsentierte dem Gemeinderat den Entwurf des Haushaltsplans inklusive des Investitionsprogramms für den Kernhaushalt und den Eigenbetrieb Wasserwerk bis 2029.
Im Ergebnishaushalt werden alle Erträge und Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit abgebildet. Für das Jahr 2026 sind ordentliche Erträge in Höhe von 27,00 Mio. EUR und ordentliche Aufwendungen von 27,14 Mio. EUR geplant, was zu einem Verlust von 0,133 Mio. EUR führt. Wenn man die nicht kassenwirksamen Abschreibungen herausrechnet, entsteht ein Zahlungsmittelüberschuss von 1,27 Mio. EUR.
Im Bereich der Investitionen sind für 2026 Auszahlungen in Höhe von 7,34 Mio. EUR und Einzahlungen von 3,09 Mio. EUR vorgesehen. Die schwerpunktmäßigen Projekte dieses Jahres sind die Sanierungsgebiete „Ortskern Nordheim IV“ und „Nordhausen II“. Insgesamt ergibt sich zunächst ein Finanzierungsfehlbedarf von 4,25 Mio. EUR.
Dieser Fehlbedarf soll durch eine Kreditaufnahme von 1,84 Mio. EUR, den Rückfluss eines gewährten Kredits sowie den Einsatz vorhandener liquider Mittel gedeckt werden. Damit ist der Einsatz liquider Mittel erschöpft.
In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 ergibt sich durchgehend ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt sowie ein Zahlungsmittelbedarf im Finanzhaushalt. Dementsprechend stehen in diesen Jahren keine liquiden Mittel zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung. Alle geplanten Investitionen müssen vollständig durch Zuschüsse, Vermögensveräußerung und Fremdkapital finanziert werden.
Kämmerin Saskia Lück stellte dar, dass sich die Haushaltslage im Jahr 2026 insgesamt solide darstellt. Gleichzeitig machte sie deutlich, dass die mittelfristige Finanzplanung weiterhin mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist.
Anschließend führte BM Schiek ergänzend zu den Informationen der Kämmerin aus seinem Blickwinkel wie folgt aus:
"Der Ergebnishaushalt 2026 ist RELATIV erfreulich, weil rund 1 Mio EUR besser als im Vorjahr. Wir hätten sogar die Abschreibungen vollständig erwirtschaftet, wäre nicht davon auszugehen, dass die Kreisumlage erhöht wird. Wir haben allerdings nicht die komplette Vorstellung der Kreisverwaltung eingepreist, sondern „nur“ 2 von 3 Erhöhungs-Hebesatzpunkten, und schon die bringen für uns über 270.000 EUR Mehrausgaben.
Bekommt der Landkreis noch 1 Punkt Kreisumlage mehr, sind von uns weitere rund 135.000 EUR zu finanzieren.
Nun mag ich nicht überzogene Kritik ins LRA schicken. Bemühungen um die Begrenzung der Kreisumlage sind ersichtlich; der Landrat hat mitgeteilt, dass 23 Mio EUR auf der Ausgabenseite gestrichen wurden, ansonsten eine noch höhere Umlage erforderlich wäre. Dies zu bewerten ist heute müßig; der Kreistag wird sich intensiv damit auseinandersetzen. Für mich ist klar: eine Reduzierung von Ausgabeansätzen, die niemand spürt und niemand wehtut, die hinterfrag ich mal.
Ebenso klar ist aber: für die Sozialgesetzgebung – und die ist Grundlage für den absolut größten Ausgabeblock des Landkreises – kann der Landrat nichts. Das ist im Wesentlichen Bundespolitik. Ob aber z.B. die Zukunftsinvestitionen des Landkreises wichtiger sind, als die der Kommunen; oder ob im ÖPNV Raum für Wünsche und Experimente ist, das wird zu diskutieren sein. Denn wenn die Kreisumlage weiter steigt
– und das ist so prognostiziert – dann sind wir und viele weitere Kommunen nicht mehr in der Lage, den Haushalt auszugleichen.
Zunächst aber: 2026 ist im Vergleich! noch zufriedenstellend, obwohl keine Steuererhöhung vorgeschlagen wird.
Gründe:
- Wir hatten kein besonders gutes Steuerjahr 2024 – das gleicht sich 2026 im Finanzausgleich positiv aus
- Es ist nur eine relativ sehr geringe Veränderung bei den Personalausgaben eingeplant; weniger als tarifliche Erhöhung.
Bedauerlicher Weise muss ich Wasser in den Wein gießen und weise ergänzend bzw. wiederholend zu den Hinweisen von Frau Lück darauf hin: so erfreulich die Tendenz 2024-25-26 wäre, wenn wir sie im Finanzplanungszeitraum (2027-2029) fortschreiben könnten; die Freude wird im Keim erstickt. Der Ausblick auf die Folgejahre ist Besorgnis erregend. Uns werden auf der Einnahmenseite im Vergleich 2026-2027 mehr als 2 Mio EUR fehlen, ohne dass wir auf der Ausgabenseite gleichermaßen reduzieren können.
Umso wichtiger ist, schon das Jahr 2026 zu nutzen, uns auf die absehbar herausfordernde Situation einzustellen.
Die unangenehme Prognose: die Eingriffe werden weh tun und spürbar sein für Viele. Ob wir auf der Ausgabenseite Leistungen herunterfahren oder auf der Einnahmenseite Steuern oder Gebühren erhöhen, macht da nicht viel Unterschied.
Aber dieser mahnende Ausblick soll nicht schmälern, was die Gemeinde noch zu leisten imstande ist und im Jahr 2026 auch leisten will und wird – das Investitionsprogramm ist sehr ambitioniert mit einer Ausgabensumme von rund 7,8 Mio EUR, weit überwiegend für Bautätigkeit und innerhalb dieser Bautätigkeit wiederum insbesondere für die Großprojekte
- Ortssanierung Nordhausen
- Fassadensanierung der Ortsbücherei,
- barrierefreier Umbau von Bushaltestellen,
- Start der Erschließung vom GE Breitenbaum (wenn alles gut läuft),
- Lückenschluss in der Glasfaserversorgung.
Aus gutem Grund weise ich darauf hin, dass diese Summe auch von der Verwaltung verarbeitet werden muss. Das ist mehr als sportlich, erst recht, weil erneute personelle Veränderungen zu verdauen sind.
Erfreulich dagegen ist: Für unsere Investitionen erhalten wir Zuschüsse, teils sehr hohe wie z.B. für den Glasfaser-Lückenschluss 90 %. Einen kleinen ersten Betrag aus dem uns winkenden Anteil am sogenannten Sondervermögen haben wir auch schon eingestellt. Wie mit den in Aussicht gestellten gut 5 Mio EUR im Lauf der nächsten Jahre umzugehen ist, das muss sich erst noch herausstellen. Gründe zu frohlocken sehe ich hier keine, möchte aber schon loben, dass das Land Ba-Wü einen Großteil der ihm zugewiesenen Mittel an die Kommunen weitergibt.
Trotz verschiedener Zuschüsse und Verkaufserlösen bleibt unter dem Strich ein so großer Anteil der Investitionsfinanzierung an der Gemeinde hängen, dass zum Planausgleich eine Kreditaufnahme von 1,8 Mio EUR eingestellt ist.
Ich sehe das als vertretbar mit Blick darauf, dass wir in 2025 eingeplante Kredite nicht aufnehmen mussten und vor allem mit Blick darauf, dass wir in sinnvolle Projekte investieren.
Die Beschreibung unserer Situation mit einem Bild: Wir sind in voller Fahrt. Besonders erfreulich ist der nun endlich mögliche Start der Ortssanierung in Nordhausen. 2026 haben wir eine gute finanzielle Arbeitsgrundlage und investieren kräftig in die Zukunft der Gemeinde.
Aber: die Wettervorhersage sagt schweren Sturm an. Wir sollten die Zeit nutzen, die Segel den Umständen entsprechend bestmöglich zu setzen."
Der Gemeinderat nahm von den eingebrachten Entwürfen von Haushaltsplan und Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Kenntnis und hat diesen zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.
Annahme von Spenden
Durch Gemeinderatsbeschluss wurden folgende Spenden dankend angenommen:
1. VBU Volksbank im Unterland eG, Brackenheim: 280 EUR für den Kindergarten
Pusteblume,
2. VBU Volksbank im Unterland eG, Brackenheim: 280 EUR für den Kindergarten Villa
Kunterbunt,
3. Herrn Daniel Rigante, Nordheim: jeweils 25 Euro für die Jugendarbeit sowie
Jugendfeuerwehr,
4. Kreissparkasse Heilbronn, Heilbronn: 100 Euro für den Kindergarten Hofstatt,
5. Firma allMRI GmbH, Nordheim: 250 Euro für die Feuerwehr
Sonstiges und Anfragen
Verwendung von Stiftungserträgen der Marval’schen Stiftung
Der Gemeinderat hat dem Förderantrag der Kurt-von-Marval-Schule zur Verwendung von Stiftungserträgen der von-Marval’schen Stiftung zugestimmt. Mit rund 1.000 Euro aus den Erträgen des Jahres 2024 wird im Schuljahr 2025/26 eine Kleingruppe von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf im Bereich Hörverstehen und Sprechen unterstützt. Ziel ist es, durch gezielte Förderung die sprachlichen Fähigkeiten und damit die schulischen Chancen der Kinder nachhaltig zu verbessern.
Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.
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