Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Achtung Vermieter – auch Sie haben Meldepflichten!
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 05.01.2026
Wer als sogenannter Wohnungsgeber sein Haus oder seine Wohnung vermietet, ist verpflichtet, dies der Meldebehörde innerhalb zwei Wochen nach einem Einzug schriftlich mitzuteilen. Die entsprechende Wohnungsgebermeldung erhalten die Mieter direkt bei der An- oder Ummeldung ausgehändigt mit der Bitte, diese an den Vermieter weiterzugeben. Ebenfalls ist der Vordruck im Bürgerbüro sowie auf unserer Webseite, www.nordheim.de unter Rathaus und Service, Formulare, erhältlich. Das Bürgerbüro bittet alle Vermieter dringend um Beachtung ihrer Meldepflicht und weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Bestimmung als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.
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