Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Achtung Vermieter – auch Sie haben Meldepflichten!
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 05.01.2026
Wer als sogenannter Wohnungsgeber sein Haus oder seine Wohnung vermietet, ist verpflichtet, dies der Meldebehörde innerhalb zwei Wochen nach einem Einzug schriftlich mitzuteilen. Die entsprechende Wohnungsgebermeldung erhalten die Mieter direkt bei der An- oder Ummeldung ausgehändigt mit der Bitte, diese an den Vermieter weiterzugeben. Ebenfalls ist der Vordruck im Bürgerbüro sowie auf unserer Webseite, www.nordheim.de unter Rathaus und Service, Formulare, erhältlich. Das Bürgerbüro bittet alle Vermieter dringend um Beachtung ihrer Meldepflicht und weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Bestimmung als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.
Alle Artikel der Rubrik:
- Jahresrückblick 2025
- Kurt-von-Marval-Gemeinschaftsschule
- Grundschule Nordhausen
- Winterfeier 2026 - TSV Nordhausen
- Einladung zur Spendenaktion - Freundeskreis Miteinander u. Evang. Kirchengemeinde Nordheim
- Neue Lernwerkstatt für Jugendliche des AK Freundeskreises
- Veranstaltungskalender - Januar 2026
- Kartenspielrunde der Bürgerstiftung Nordheim
- Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. Dezember 2025
- Abholung der Adventskalender-Preise
- Erwin Strenkert als Hausmeister in den Ruhestand verabschiedet
- Nordheimer Adventskalender der Bürgerstiftung
- Gemeinnütziges Projekt „Nähcafé“
- Achtung Vermieter – auch Sie haben Meldepflichten!
- Ihr Bürgerbüro informiert:
- FUNDTIERE – Was tun?
- Neujahrsgruß des Karl-Wagner-Stift
- Silvester-Feier am 31.12.2025 - AK Freundeskreis Miteinander u. Evang. Kirchengemeinde Nordheim
- Brennholzversteigerung in Nordheim
- Terminankündigung Landschaftspflegetag 2026!




