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Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung – Grundsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2026

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 11.12.2025

Die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 erfolgt gemäß § 51 Abs. 3 LGrStG durch öffentliche Bekanntmachung. Die vollständige Bekanntmachung mit allen Details zu Hebesätzen, Zahlungsmodalitäten und Rechtsbehelfen ist auf der Internetseite der Gemeinde Nordheim unter https://www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

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