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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Verkehrssicherheit in Nordheim: Ergebnisse der Unfallverkehrsschau vom 23. September 2025

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 02.12.2025

Am Dienstag, den 23. September 2025, wurde in Nordheim eine Unfallverkehrsschau durchgeführt. Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Heilbronn und das Polizeipräsidium Heilbronn haben dabei zwei zentrale Verkehrsknotenpunkte intensiv begutachtet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfallschwerpunkte zu analysieren.

1. Kreuzung L 1106 / K 2075 / Zabergäustraße in Nordheim: Ein wiederkehrender Unfallschwerpunkt

Dieser Knotenpunkt wurde bereits bei einer Verkehrsschau im Juli 2019 als Unfallschwerpunkt identifiziert. Damals wurde aus Richtung Hausen kommend eine Stoppstelle mit Vorankündigung eingerichtet. Zudem wurde eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage (Blitzersäule) für die L 1106 installiert, wo eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gilt.

Trotz dieser Maßnahmen meldete das Polizeirevier Lauffen a. N. die Kreuzung erneut als Unfallschwerpunkt. Die häufigsten Unfälle geschehen hier aus Richtung Hausen kommend, insbesondere beim Geradeausfahren in die Zabergäustraße oder beim Rechtsabbiegen auf die L 1106 in Richtung Nordheim. Auffällig ist, dass mehrere Unfälle in der Dunkelheit oder Dämmerung stattfanden und die beteiligten Fahrer mehrheitlich ortskundig waren. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h wird dank der installierten Messanlage weitestgehend eingehalten.

Beobachtungen vor Ort: Obwohl die Stoppstelle und ihre Vorankündigung nach der Verkehrsschau 2019 eingerichtet wurden und Fahrbahnmarkierungen sowie Beschilderung klar erkennbar sind, zeigte sich bei der Begehung ein Problem: Die Sicht auf den Querverkehr ist nur gewährleistet, wenn Autofahrer tatsächlich an der Stoppstelle halten. Eine vorhandene Leitplanke schränkt die Sicht beim Heranfahren ein. Beobachtungen während der Verkehrsschau bestätigten, dass viele Fahrzeuge die Stoppstelle missachten und ohne vollständigen Halt in den Kreuzungsbereich einfahren.

Fazit der Kommission: Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Unfallursache primär in der Missachtung der gut sichtbaren und angekündigten Stoppstelle liegt. Daher werden zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren verkehrsregelnden Maßnahmen angeordnet.

2. Landesstraße L 1105 zwischen Lauffen und Nordheim: Überprüfung der Geschwindigkeitsbegrenzung

Anlass für die erneute Begutachtung dieses Streckenabschnitts war ein jüngster Unfall vom 2. Mai 2025. Obwohl bei vergangenen Verkehrsschauen noch keine Notwendigkeit für eine Geschwindigkeitsreduzierung gesehen wurde, führten die Analyse weiterer zurückliegender Unfälle, Beschwerden von Anwohnern und Gespräche mit den Gemeinden zur Entscheidung, diese Unfallhäufungsstelle erneut in den Fokus zu nehmen.

Vor Ort wurden die Argumente für eine mögliche Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h erneut erörtert. Besondere Beachtung fanden eine ausgeprägte Rechtskurve in Fahrtrichtung Lauffen, die zahlreichen Zufahrten zu Aussiedlerhöfen sowie die Unfallhistorie der letzten zehn Jahre. Obwohl die Unfallursachen variieren, konzentrieren sie sich immer wieder auf denselben Abschnitt der Landesstraße.

Feststellungen und Beschluss: Bei der anschließenden Befahrung des gesamten Streckenabschnitts von der Lauffener Ortsgrenze bis zum Hofgut wurde festgestellt, dass die Aufhebung der 70 km/h-Begrenzung erst etliche hundert Meter nach dem Ortseingangsschild Lauffen erfolgte. Dies führte zu einem undefinierten Bereich bezüglich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Hinzu kommen weitere Zufahrten zu Aussiedlerhöfen und beidseitige Bushaltestellen, die intensiv vom Schülerverkehr genutzt werden. Angesichts dieser Faktoren wurde beschlossen, eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h für die gesamte Strecke zwischen Lauffen und Nordheim anzuordnen.

Konkrete Beschilderungsmaßnahmen: Die Umsetzung der durchgehenden 70 km/h-Zone erfolgt durch folgende Beschilderungsmaßnahmen:

  • Das bisherige Zeichen 278-70 (Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70 km/h) nach der Ortstafel aus Fahrtrichtung Lauffen wird entfernt. Das bestehende Zeichen 274-70 direkt hinter der Ortstafel bleibt bestehen.
  • Zusätzliche Zeichen 274-70 werden beidseitig im Bereich zwischen den Bushaltestellen bei den Aussiedlerhöfen Siegersgrund und dem Kartoffelhof installiert.
  • Weitere Zeichen 274-70 werden aus Fahrtrichtung Nordheim kommend vor der Bushaltestelle gegenüber des Hofguts angebracht.

Die Straßenmeisterei Brackenheim ist für die Umsetzung und Anbringung der neuen Beschilderung zuständig.

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