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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Informationen zu Regeln auf den Friedhöfen

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 18.11.2025

Die Zeiten ändern sich – auf die Art der Bestattungen wird immer vielseitiger.
Neben den „klassischen“ Erdbestattungen gibt es inzwischen eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten für Urnen. Jede dieser Möglichkeiten hat auch ihre eigenen Regeln im Umgang mit der Dekoration und Bepflanzung.

Urnenwände

Das Ablegen von Blumenschmuck, Gestecken, o.ä. ist nur auf der Fläche vor den Stelen möglich. Diese müssen aber sobald sie unabsehbar werden von den Angehörigen wieder entfernt werden. An den Nischen selbst darf nichts angebracht werden.

Rasengräber

Eine Grabeinfassung oder Bepflanzung ist bei dieser Bestattungsform nicht möglich, da die Grabfläche hier als Rasenfläche angelegt wird, welche von der Gemeinde gepflegt wird.
Kränze, Schalen, usw. dürfen nach der Bestattung abgelegt werden, müssen aber spätestens 3 Monate nach der Bestattung entfernt werden.
Auch auf den Grabplatten dürfen keine Blumen, Gestecke, o.ä. abgelegt werden, da dadurch das Mähen und Pflegen der Fläche erschwert wird.

Baumgräber

Bei dieser Grabform ist eine Gestaltung ebenfalls nicht möglich. Das Ablegen von Blumen, Gestecken, o.ä. ist nur auf der Fläche vor den Stelen möglich, jedoch nicht auf dem Grabfeld selbst. Diese müssen zeitnah nach der Bestattung wieder entfernt werden.

Friedweinberg

Im Friedweinberg ist es genauso vorgesehen, wie bei den anderen Grabformen, auch hier ist eine Gestaltung nicht vorgesehen. Eventuelle Blumengebinde von der Bestattung müssen auch hier zeitnah wieder entfernt werden.

Für alle o.g Bestattungsformen behält sich die Gemeinde Nordheim vor: Wenn die abgestellten Gestecke, Blumen, usw. nicht mehr ansehnlich sind, werden diese entfernt.

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