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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden

Das Landratsamt informiert:

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 17.11.2025

Geflügelpest erreicht den Landkreis Heilbronn
Stallpflicht für Geflügelhaltungen gilt ab 12. November 2025

Zum Schutz der Geflügelbestände hat das Landratsamt Heilbronn ein landkreisweites Aufstallungsgebot, also die Pflicht für Geflügelhalter, ihre Tiere im Stall zu halten, ab Mittwoch, 12. November, bis vorläufig 15. Januar 2026, angeordnet. Die Anordnung erfolgt risikoorientiert unter Berücksichtigung der großen Gewässer, wie Neckar, Kocher, Jagst und Breitenauer See sowie zahlreicher weiterer kleinerer Gewässer, der Verteilung der bestätigten Geflügelpestfälle sowie der Geflügeldichte im Landkreis Heilbronn. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung. Die Erkrankung verläuft für eine Vielzahl von Vogelarten tödlich. Betroffen sind Hühnervögel, Wasservögel, wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen sowie Greifvögel und Eulen. Nach einer aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wird die Gefahr weiterer Ausbreitung und eines Eintrags in Nutzgeflügelbestände als hoch eingeschätzt. Der Ausbruch in einem Hausgeflügelbestand führt zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen für die gesamte Geflügelhaltung, Schlachtstätten sowie verarbeitende Industrien. Durch die angeordnete Aufstallungspflicht soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügelbeständen unterbunden werden, um so eine Verbreitung der Infektion zu verhindern.

Das Landratsamt appelliert an alle Geflügelhalter, Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten und die rechtlichen Vorgaben zu beachten. Ziel ist es, eine Ausbreitung des Virus auf Nutzgeflügel zu verhindern und den Fortbestand der regionalen Geflügelwirtschaft zu sichern. Weiterhin werden alle Geflügelhalter im Landkreis aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt registrieren zu lassen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind dazu verpflichtet. Formulare sind auf der Homepage unter https://service.landkreis-heilbronn.de/ihr-anliegen/tiergesundheit--tierschutz/antrag-fuer-tierhalter abrufbar.

Weitere Informationen Informationen zur Geflügelpest im Landkreis Heilbronn: https://www.landkreis-heilbronn.de/informationen-zur-gefluegelpest.43886.htm

Aktuelles zur Lage in Baden-Württemberg: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/aktuelles

Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

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