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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Sauberkeit und Sicherheit im Gemeindegebiet – Erinnerung an die Reinigungspflicht

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 04.11.2025

Der Herbst ist da – und mit ihm die bunten Blätter, die unsere Straßen und Plätze verschönern, aber auch zur Herausforderung werden können. Damit Gehwege für alle sicher und angenehm nutzbar bleiben, sollten sich die Straßenanlieger (Eigentümer/Mieter/Pächter) an die allgemeine Gehwegreinigungspflicht erinnern.

Diese Pflicht gilt das ganze Jahr über, nicht nur im Winter. Sie umfasst vor allem das Entfernen von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Wie oft gereinigt werden sollte, richtet sich nach dem Bedarf: immer dann, wenn es für die Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.

Wo kein Gehweg vorhanden ist, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf einen 1,20 Meter breiten Streifen am Fahrbahnrand.

Regelmäßig gepflegte Gehwege tragen nicht nur zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei, sondern verbessern auch das Erscheinungsbild unserer Gemeinde. Die Gemeindeverwaltung appelliert daher an alle Straßenanlieger, ihrer Reinigungspflicht zuverlässig nachzukommen – für eine saubere, sichere und attraktive Umgebung, in der sich alle wohlfühlen können.

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