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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24. Oktober 2025

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 30.10.2025

unteIn seiner letzten Sitzung hatte sich der Gemeinderat unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bekanntgaben
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Kreisstraße Richtung Neipperg
Die Verwaltung berichtete über den Grund der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der K2077 Richtung Neipperg. Dort sitzt ein Holzlager zu dicht an der Fahrbahn und wird als Gefahr für den Verkehr betrachtet. Die Straßenmeisterei hat daher eine vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h ausgeschildert bis das Holzlager auf ausreichenden Abstand zurückgesetzt ist.

Gewerbegebiet Breitenbaum

Dem Gemeinderat wurde über den Sachstand zum geplanten Gewerbegebiet berichtet. In den letzten Wochen haben ein Fachbüro, die örtlichen Landwirte und die Gemeindeverwaltung einen Vorschlag für die Schaffung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen entwickelt. Diesem Vorschlag hat die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Heilbronn inzwischen zugestimmt. Derzeit wird von der Gemeinde bei den bisher bekannten Interessenten an einem Gewerbebauplatz die aktuelle Lage abgefragt. In nächster Zeit sollen nun die Kosten für die Entwicklung des Gewerbegebietes aktualisiert werden. Anschließend wird gemeinsam mit den Eigentümern der im Gebiet liegenden Flächen auf den erforderlichen Kaufvertrag hingearbeitet. Ziel ist, mit der Erschließung des Gewerbegebietes im Spätherbst kommenden Jahres zu beginnen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnen am Auerberg, 2. Änderung“ wurde beschlossen
Nachdem der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnen am Auerberg, 2. Änderung“ von Mitte Juli bis Mitte August 2024 öffentlich ausgelegt war, konnte in der Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange beraten und beschlossen werden. Vorab stimmte der Gemeinderat dem städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger zu, in dem die Umsetzung des Bauprojektes und die Kostenübernahmen geregelt wurden. Abschließend wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Die 2. Änderung des Bebauungsplans war notwendig geworden, nachdem der Vorhabenträger die Planung nochmal deutlich angepasst hat (Reduzierung der Wohnungsanzahl sowie oberirdische Stellplätze und halb-parterre gelegene Garagen, statt einer großen gemeinsamen Tiefgarage). Der Bebauungsplan wird mit seiner heutigen öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig. Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Nordheim unter www.nordheim.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“.

Das neue Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ in Nordheim wurde offiziell festgelegt
Im Mai 2025 hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) bestätigt, dass Nordheims neu geplantes Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ in das Landessanierungsprogramm 2025 aufgenommen wurde. Daraufhin hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung im Juni 2025 beschlossen, die gesetzlich vorgeschriebenen „Vorbereitenden Untersuchungen“ durchzuführen und die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH als Sanierungsträger mit der Betreuung der Gemeinde während des Sanierungsverfahrens zu beauftragen. Die Vorbereitenden Untersuchungen konnten mittlerweile abgeschlossen werden. Aus den Ergebnissen wurden die Förderrichtlinien entwickelt, die zusammen mit der Satzung über die förmliche Festlegung des neuen Sanierungsgebiets „Ortskern IV“ in der Sitzung beschlossen wurden. Mit der heutigen öffentlichen Bekanntmachung wird die Satzung rechtskräftig. Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Nordheim unter www.nordheim.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“.

In diesem Zusammenhang laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich zur nächsten Informationsveranstaltung am Mittwoch, 12.11.2025 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindezentrums Alter Bauhof ein. Gemeinsam mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH werden wir Sie bei dieser Veranstaltung umfassend über die Auswirkungen der Sanierung und die Fördermöglichkeiten für private Investitionen im Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ informieren.

Neue Wasserverbrauchs- und Zählergrundgebühren für 2026
Zum 1. Januar 2026 wird es höhere Wasserverbrauchs- und Zählergrundgebühren geben. Grund für die Änderung sind gestiegene Betriebskosten des Wasserwerks, insbesondere beim Einkauf von Fremdwasser. Die bisherigen Gebühren decken diese Kosten nicht mehr ausreichend. Zudem sollen die Zählergrundgebühren künftig einen höheren Anteil an den Fixkosten des Eigenbetriebs tragen, die aktuell nur zu etwa 8 % über Grundgebühren gedeckt werden – obwohl sie rund zwei Drittel der Ausgaben ausmachen. Die neue Gebührenstruktur sieht folgende Änderungen vor:

Die Wasserverbrauchsgebühr steigt von derzeit 2,19 € auf 2,40 € pro Kubikmeter Wasser. Die Zählergrundgebühren werden abhängig von der Zählergröße gestaffelt angehoben. Für den Standardzähler (Q³ 4) bedeutet dies eine Erhöhung von 2,10 € auf 3,50 € pro Monat. Im Zuge der Anpassung wird auch die Wasserversorgungssatzung überarbeitet. Geplant sind rechtliche Klarstellungen zur Umsatzsteuer, eine praxisgerechte Regelung zur Zählerablesung sowie eine neue Berechnungsgrundlage für die Vorauszahlungen.


Feststellung des Jahresabschlusses 2018

Der Gemeinderat Nordheim hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 offiziell festgestellt. Der Abschluss stellt umfassend die finanziellen Lage der Gemeinde zum 31.12.2028 und zum Verlauf des Haushaltsjahres dar. Mit dem Beschluss zur Feststellung folgt der Gemeinderat den Vorgaben der Gemeindeordnung. Die Gremienmitglieder nahmen den Bericht zur Kenntnis und bestätigten die Zahlen.

Gemeinderat gewährt inneres Darlehen an Wasserwerk
Um die Liquidität des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim zu sichern, hat der Gemeinderat beschlossen, ein internes Darlehen aus Gemeindemitteln zu gewähren. Hintergrund ist, dass das Wasserwerk seit dem Jahr 2023 zum Jahresende eine negative Liquidität aufweist. Die Ursache liegt vor allem in umfangreichen Investitionen in die Infrastruktur der Wasserversorgung, die in den vergangenen Jahren notwendig waren. Mit dem inneren Darlehen soll der Finanzbedarf des Wasserwerks gesichert werden, ohne externe Kredite aufnehmen zu müssen.

Annahme von Spenden

Durch Gemeinderatsbeschluss wurden folgende Spenden dankend angenommen:
1. Firma Gebr. Eberhard GmbH & Co.KG, Heilbronn: 250 EUR für die Freiwillige Feuerwehr,
2. Frau Hanna Kiess, Nordheim: 25 EUR für die Seniorenarbeit.

Sonstiges und Anfragen

Verkehrssituation in der Klimmerdingenstraße
Nach Beschwerden und Hinweisen zur Verkehrssituation in der Klimmerdingenstraße wurden im genannten Bereich eine Geschwindigkeitsanzeige installiert und über einen Zeitraum von mehreren Wochen Verkehrsdaten erhoben.

Diese zeigen ein Verkehrsaufkommen von ca. 1.100 Fahrzeuge pro Tag und Fahrtrichtung bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 31,5 km/h. 85 % der Fahrzeuge fuhren langsamer oder höchstens 37 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Das Ergebnis liegt in einem allgemein vertretbaren Rahmen. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf für verkehrsrechtliche Maßnahmen in der Klimmerdingenstraße ist auch im Vergleich zu anderen Straßen derzeit nicht ablesbar. Die erhobenen Daten wurden an die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Stadt Lauffen am Neckar weitergeleitet mit der Bitte, regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Klimmerdingenstraße zu prüfen und gegebenenfalls durchzuführen.

Erfolgreiche Suche nach Wasserverlust

Dem Gemeinderat wurde über die ersten erfreulichen Ergebnisse des Einsatzes von Datenloggern im Wasserversorgungsnetz berichtet. Diese können an nächtlichen Fließgeräuschen in den Wasserleitungen Rohrbrüche erkennen und lokalisieren. Seit Beginn des Einsatzes am 21.07.2025 wurden so bereits 8 Rohrbrüche aufgedeckt, die zum Teil schon seit längerem vorhanden waren, aber mit den üblichen Mitteln nicht entdeckt werden konnten. Laut HNVG wurden die einzelnen Wasserverluste aufgrund der Rohrbrüche auf 2 - 4m³ pro Stunde geschätzt. Um die Wasserverluste noch besser in den Griff zu bekommen, sollen im kommenden Jahr noch weitere Datenlogger beschafft werden.

Unterhaltung der Straßenbeleuchtung künftig mit neuem altem Partner

Die Betriebsführung der 1.604 Leuchtstellen der Straßenbeleuchtung ist derzeit an die MVV vergeben. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2026 und verlängert sich bei ausbleibender fristgerechter Kündigung automatisch bis zum 31.12.2030; kann aber auch bis zum 30.11.2025 fristgerecht zum 31.12.2026 gekündigt werden.

Ein alternatives Angebot der Netze BW wurde eingeholt. Für einen 4‑Jahres‑Vertrag ergab sich folgender Preisvergleich:
- Netze BW: Betriebsführung ca. 99.000 EUR; Leuchten ca. 64.000 EUR
- MVV (mit angenommener Preiserhöhung um ca. 7 % laut Gemeindetag): Betriebsführung und Leuchten zusammen ca. 193.000 EUR

Der Kündigung des Vertrages mit der MVV zum Vertragsende am 31.12.2026 wurde zugestimmt. Im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit wird die Aufgabe entsprechend dem Angebot der Netze BW an diese vergeben.

Unklare Beschilderung in der Großgartacher Straße?

In der Großgartacher Straße befindet sich auf Höhe des Recyclinghofs ein Schild "Tempo 30 für Gefahrgut-LKW" und nur wenige Meter weiter ein Schild "Tempo 30 - Lärmschutz". Das wird für unnötig bzw. verwirrend gehalten.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Heilbronn wurde die Beschilderung "Tempo 30 für Gefahrgut-LKW" bereits im Jahr 1988 angebracht. Diese Beschilderung wurde wegen einer fehlenden Umleitungsstrecke und dem Gefälle der Großgartacher Straße angebracht. Da die beiden Beschilderungen grundsätzlich andere Informationen beinhalten, sollte die Beschilderung aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde weiterhin belassen werden.

Bürgerfragestunde

Von der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.

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