Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 20. Oktober 2025
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 23.10.2025
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bausache: Flurstück 5802, 5736, 5739, 5746 und 5748, Im Denzler 10;
Neubau eines Reiterhofes, Errichtung Strohlagerhalle, Außenreitplatz, Heulagerhalle, Longierzirkel, Bewegungshalle, Stall 1 und 2 mit Funktionsbereichen, Stall 3 mit Funktionsbereich und Dunglege
Der Technische Ausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung am 28.07.2025 mit diesem Baugesuch befasst. Damals musste das Gremium ein Einvernehmen versagen, weil die Erschließung des Baugrundstückes nicht gesichert war. Zwischenzeitlich wurden mit den Bauherren die notwendigen Verträge zur Erschließung geschlossen. Der Technische Ausschuss erteilte deshalb das Einvernehmen zum Bauvorhaben.
Bausache: Flurstück 9919/2, Lerchenstraße 43/1;
Neubau eines Büros für Planung und Bauleitung im Holzbau mit Inhaberwohnung und überdachtem Außenbereich von Terrasse, Stellplatz und Geräteraum
Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hofstatt, 2. Änderung“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Unter anderem liegen zwei Stellplätze außerhalb der Baugrenze. Da es sich um ein festgesetztes Gewerbegebiet handelt, erteilte der Technische Ausschuss sein Einvernehmen hierzu unter der Voraussetzung, dass die Wohnnutzung gegenüber der Gewerbenutzung untergeordnet ist. Die Prüfung erfolgt durch das Landratsamt Heilbronn.
Bausache: Flurstück 4291, Auf dem Weihen 11;
Errichtung eines Doppelcarports
Der geplante Doppelcarport liegt im Gebiet des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Auf dem Weihen“, der lediglich Baulinien und Bauverbotsflächen festsetzt. Das Vorhaben liegt größtenteils hinter der Baulinie in der Bauverbotsfläche. Der Technische Ausschuss erteilte sein Einvernehmen hierzu.
Bausache: Flurstück 1364/1, Danziger Straße 5
Aufstockung des Dachgeschosses
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kreuzäcker östlich, Änderung“. Der durch die Dachaufstockung entsende Kniestock sowie Dachaufbauten in Form von zwei Dachgauben sind laut Bebauungsplan in diesem Wohngebiet nicht zulässig. Zusätzlich wird die zulässige Gebäudehöhe von 6 m ab dem fertigen Gelände bis zur Traufe überschritten. Der technische Ausschuss erteilte sein Einvernehmen für die Errichtung der beiden Dachgauben. Für die Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe und Errichtung des Kniestockes wurde das Einvernehmen mehrheitlich versagt.
Auftrag für den Abbruch der gemeindeeigenen Gebäude Waldenserstraße 13, 18 und 20 kann erteilt werden
Um Raum für die Neugestaltung und Neuordnung des Ortskerns in Nordhausen zu schaffen, sollen die gemeindeeigenen Gebäude Waldenserstraße 13, 18 und 20 abgebrochen werden. Die Abbrucharbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Als günstigster Bieter stellte sich die Firma Baumgärtner GmbH aus Lauffen am Neckar mit einem Angebotspreis in Höhe von 126.185,22 Euro (brutto) heraus. Der Technische Ausschuss beschloss, die Fa. Baumgärtner mit den Abbrucharbeiten zu beauftragen.
Förderzuschuss der Gemeinde für das Gebäude in der Weststraße 21
Das Gebäude in der Weststraße 21 liegt im Sanierungsgebiet „Nordhausen II“ und weist bauliche Mängel und städtebauliche Missstände auf. Die Eigentümer sanieren das Gebäude derzeit im Sinne der städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde und erhalten dafür einen gemeindlichen Zuschuss. Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung beschlossen, auch die inzwischen entstandenen förderfähigen Mehrkosten mit einem gemeindlichen Zuschuss zu unterstützen. Grundlage hierfür sind die Richtlinien der Gemeinde Nordheim zur Förderung privater Ordnungs- und Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet „Nordhausen II“. Insgesamt beläuft sich die finanzielle Unterstützung auf rund 38.000 €.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.
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