Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Gemeinderatssitzung am 24. Oktober 2025 - um was geht’s?
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 21.10.2025
Bekanntgaben
Je nach Sachlage wird zu den verschiedensten Themen informiert; ggf. werden in vorausgegangener nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse bekannt gegeben.
Abschluss des Bebauungsplanverfahrens "Wohnen am Auerberg, 2. Änderung"
Das Bebauungsplanverfahren „Wohnen am Auerberg, 2. Änderung“ steht kurz vor dem Abschluss. Die 2. Änderung des Bebauungsplans wurde notwendig, nachdem der Vorhabenträger die Planung nochmal deutlich angepasst hat (Reduzierung der Wohnungsanzahl sowie oberirdische Stellplätze und halb parterre gelegene Garagen, statt einer großen gemeinsamen Tiefgarage). Wie auch in den beiden vorangegangenen Bebauungsplänen ist zunächst die Zustimmung des Gemeinderates zu einem städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger notwendig. In besagtem Vertrag werden die Umsetzung des Bauvorhabens und die Kostentragung geregelt.
Nachdem der Entwurf des Bebauungsplans von Mitte Juli bis Mitte August 2024 öffentlich ausgelegt wurde, soll in der Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen werden. Danach ist der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgesehen.
Sanierungsgebiet "Ortskern IV" in Nordheim soll förmlich festgelegt werden
Im Mai 2025 hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) bestätigt, dass Nordheims neu geplantes Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ in das Landessanierungsprogramm 2025 aufgenommen wurde. Daraufhin hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung im Juni 2025 beschlossen, die gesetzlich vorgeschriebenen „Vorbereitenden Untersuchungen“ durchzuführen und die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH als Sanierungsträger mit der Begleitung und Betreuung der Gemeinde während des Sanierungsverfahrens zu beauftragen. Die Vorbereitenden Untersuchungen konnten mittlerweile abgeschlossen werden. Aus den Ergebnissen wurden die Förderrichtlinien entwickelt, die zusammen mit der Satzung über die förmliche Festlegung des neuen Sanierungsgebiets „Ortskern IV“ in der kommenden Sitzung beschlossen werden sollen.
Mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung tritt die Sanierungssatzung offiziell in Kraft und es können Förderanträge für private und öffentliche Sanierungsprojekte gestellt werden.
Gemeinderat berät über neue Wasserverbrauchs- und Zählergrundgebühren für 2026
Der Gemeinderat Nordheim soll in seiner nächsten Sitzung über eine Anpassung der Wasserverbrauchs- und Zählergrundgebühren ab dem 1. Januar 2026 entscheiden. Hintergrund ist, dass die aktuellen Gebühren die deutlich gestiegenen Betriebskosten des Wasserwerks nicht mehr ausreichend abdecken – insbesondere beim Einkauf von Fremdwasser kam es zuletzt zu starken Preissteigerungen. Außerdem sollen die Zählergrundgebühren angepasst werden, da sie bisher einen zu geringen Anteil an den Fixkosten des Eigenbetriebs decken. Diese Fixkosten machen rund zwei Drittel der Ausgaben aus, werden aber bislang nur zu etwa 8 % über Grundgebühren finanziert.
Die Verwaltung hat deshalb eine neue Gebührenkalkulation vorgelegt. Diese sieht Folgendes vor:
- Die Wasserverbrauchsgebühr soll von aktuell 2,19 € auf 2,40 € pro Kubikmeter Wasser steigen.
- Die Zählergrundgebühren sollen nach Zählergröße gestaffelt angepasst werden.
Beispiel: Für den Standardzähler (Q³ 4) würde die Gebühr von 2,10 € auf 3,45 € pro Monat steigen.
Auch die Wasserversorgungssatzung soll in diesem Zuge überarbeitet werden – unter anderem mit rechtlichen Klarstellungen zur Umsatzsteuer, einer Anpassung der Zählerablesung an die tatsächliche Praxis sowie einer neuen Berechnungsgrundlage für die Vorauszahlungen.
Feststellung des Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Nordheim
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss der Gemeinde Nordheim für das Haushaltsjahr 2018 fest. Der Abschluss gibt einen umfassenden Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde. Er enthält unter anderem die Ergebnis- und Finanzrechnung, die Bilanz sowie einen erläuternden Rechenschaftsbericht. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt die offizielle Feststellung des Jahresabschlusses gemäß Gemeindeordnung.
Gewährung eines inneren Darlehens an den Eigenbetrieb Wasserwerk Nordheim
Seit 2023 weist der Eigenbetrieb Wasserwerk zum Jahresende eine negative Liquidität auf. Die Ursache liegt in notwendigen Investitionen der vergangenen Jahre, etwa in die Infrastruktur der Wasserversorgung. Um diese Finanzierungslücke zu schließen, schlägt die Verwaltung vor, dem Wasserwerk ein internes Darlehen aus Gemeindemitteln zu gewähren.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat wird ggf. über eingegangene Spenden informiert und entscheidet über deren Annahme.
Sonstiges und Anfragen
Unter „Sonstiges“ können nur einfache, wenig bedeutsame Angelegenheiten besprochen werden. „Anfragen“ ermöglichen den Mitgliedern des Gemeinderates, zu Angelegenheiten der Gemeinde Fragen an den Bürgermeister zu richten.
Bürgerfragestunde
Einwohner können Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten.
Die förmliche Bekanntmachung zur Gemeinderatssitzung ist auf unserer Internetseite www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen veröffentlicht. Die Tagesordnung sowie die Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzung sind auch im Ratsinformationssystem unter www.nordheim.de/ris einsehbar.
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