Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Tempo 30 jetzt auch in der Heilbronner- und Lauffener Straße
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 21.10.2025
Nach der Einführung der Tempo-30-Regelung in der Brackenheimer- und Großgartacher Straße im Juli 2025 wurde nun der zweite Abschnitt des Lärmaktionsplans der Gemeinde Nordheim umgesetzt. Seit vergangener Woche gilt auch in der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L1105 – also in der Heilbronner Straße, Hauptstraße und Lauffener Straße – eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, und zwar ohne zeitliche Einschränkung.

Grundlage dieser Maßnahme ist der Lärmaktionsplan der Gemeinde Nordheim, der gemäß den gesetzlichen Vorgaben für Kommunen an Hauptverkehrsstraßen erstellt wurde. Ziel des Plans ist es, die Lärmbelastung in stark befahrenen Bereichen zu reduzieren und so die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern.
Die Erstellung des Lärmaktionsplans erfolgte durch ein Fachbüro unter Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der zuständigen Behörden. Über die einzelnen Verfahrensschritte wurde in den vergangenen Monaten regelmäßig berichtet. Im Mai 2024 beschloss der Gemeinderat schließlich, für alle Ortsdurchfahrten eine durchgehende Tempo-30-Regelung ohne zeitliche Beschränkung zu beantragen.
Nach Prüfung und Zustimmung durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) sowie das Landratsamt Heilbronn als zuständige Straßenverkehrsbehörde, wurden im November 2024 im Rahmen einer Verkehrsschau die genauen Standorte der Beschilderung festgelegt.
Die Umsetzung erfolgte nun durch die Straßenmeisterei Brackenheim, die die entsprechenden Verkehrsschilder aufgestellt hat.
Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung der Maßnahmen zu Fragen führt. Einige davon versuchen wir nachfolgend zu beantworten:
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Wieso hat die Umsetzung so lange gedauert?
Wie oben geschildert, müssen vor der Umsetzung einer solchen Maßnahmen vorgegebene Prozesse durchlaufen und verschiedene Behörden einbezogen werden. Das braucht Zeit.
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Bestehen die Maßnahmen nun dauerhaft?
Die Regelung gilt lediglich solange, wie sich die davon betroffenen Straßen im aktuellen baulichen Zustand befinden. Wird z.B. die Fahrbahndecke erneuert, ist der Verkehrsbehörde eine Neuberechnung der Lärmwerte vorzulegen. Dann ist eine Neubewertung durch die Straßenverkehrsbehörde vorzunehmen und zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung noch gerechtfertigt ist.
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Warum übernimmt die Straßenmeisterei Brackenheim die Umsetzung der Maßnahme?
Da es sich bei den betroffenen Straßen jeweils um Landesstraßen handelt, liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt Heilbronn. Die sich daraus ergebenden Aufgaben, wie nun die Beschaffung und Anbringung der Beschilderung, übernimmt die Straßenmeisterei Brackenheim als Einrichtung des Landkreises.
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Warum befindet sich nach jeder Einmündung ein neues Schild?
Bei einer Temporeduzierung auf 30km/h handelt es sich um ein sogenanntes Streckenverbot, welches nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung endet, sondern mit Beginn und Aufhebung beschildert werden kann.
Um jedoch sowohl ortskundigen als auch ortsfremden Kraftfahrern klare Regelungen vorzugeben, muss nach jeder Kreuzung oder Einmündung eine entsprechende Beschilderung angebracht sein.
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Finden Verkehrskontrollen in Form von mobilen Geschwindigkeitsmessungen statt?
Bereits in der Verkehrsschau im November 2024 wurden verschiedene Standorte definiert, die für entsprechende mobile Geschwindigkeitskontrollen genutzt werden können. Zuständig für deren Einsatz ist das Landratsamt Heilbronn als Straßenverkehrsbehörde.
In den vergangenen Monaten wurden in der Brackenheimer Straße bereits Geschwindigkeitskontrollen von Seiten des Landratsamt Heilbronn durchgeführt.
Für Fragen zum Thema steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Nordheim unter der Rufnummer: 07133 / 182-1230 oder per E-Mail: ordnungsamt@nordheim.de gerne zur Verfügung.
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