Mitteilungsblatt Nordheim
Amtliche Bekanntmachungen
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lauffen 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Erfasst von: Redaktion, Schweiker, Beate | 25.09.2025
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lauffen hat in öffentlicher Sitzung am 17.09.2025 die Einleitung der 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen, den Vorentwurf mit Datum vom 17.07.2025 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Maßgebend für den Änderungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung und der Begründung wird
vom 26.09.2025 bis 27.10.2025
in den Rathäusern der Stadt Lauffen a.N. (Rathausstraße 10) und der Gemeinden Neckarwestheim (Marktplatz 1) und Nordheim (Hauptstraße 26) zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail an info@lauffen-a-n.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift)
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Stadt Lauffen (Rathausstraße 10), Gemeinde Neckarwestheim (Marktplatz 1), Gemeinde Nordheim (Hauptstraße 26),
oder
- mündlich zur Niederschrift in den Rathäusern Lauffen, Neckarwestheim oder Nordheim während der allgemeinen Sprechzeiten.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf den Webseiten der Stadt Lauffen a.N. unter https://www.lauffen.de/website/de/wohnen_und_arbeiten/bauen_und_sanieren/bebauungsplaene/flaechennutzungsplan-entwurf-2-fortschreibung sowie bei den Gemeinden Nordheim www.nordheim.deund Neckarwestheim (www.neckarwestheim.de) eingestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist die Förderungen von Zukunftstechnologien und die Förderung von Wirtschaftsimpulsen für eine zukünftige Entwicklung des über Jahrzehnte vor allem durch die Nutzung von Kernenergie zur elektrischen Energieerzeugung geprägten Standorts Neckarwestheim.
Die Schaffung eines KI-Rechenzentrums trägt maßgeblich zur Transformation der Region Heilbronn zu einem führenden Zentrum für Künstliche Intelligenz bei, mit positiven Auswirkungen auf Wirtschaft und Infrastruktur.
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans und die Errichtung eines KI-Rechenzentrums zu schaffen.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Lauffen a.N., den 18.09.2025
Sarina Pfründer
Bürgermeisterin