Startseite> Amtliche Bekanntmachungen> Öffentliche Bekanntmachung - 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung - 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 16.09.2025

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lauffen hat in öffentlicher Sitzung am 17.09.2025 die Einleitung der 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen, den Vorentwurf mit Datum vom 17.07.2025 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.

Maßgebend für den Änderungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung und der Begründung wird vom 26.09.2025 bis 27.10.2025in den Rathäusern der Stadt Lauffen a.N. (Stadt Laufen a. N., Stadtbauamt Zimmer 30, Rathausstraße 10, 74348 Lauffen a. N.) zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf den Webseiten der Stadt Lauffen a.N. (www.lauffen.de) eingestellt.

Ziel und Zweck der Planung

Ziel und Zweck der Planung ist die Förderungen von Zukunftstechnologien und die Förderung von Wirtschaftsimpulsen für eine zukünftige Entwicklung des über Jahrzehnte vor allem durch die Nutzung von Kernenergie zur elektrischen Energieerzeugung geprägten Standorts Neckarwestheim.

Die Schaffung eines KI-Rechenzentrums trägt maßgeblich zur Transformation der Region Heilbronn zu einem führenden Zentrum für Künstliche Intelligenz bei, mit positiven Auswirkungen auf Wirtschaft und Infrastruktur.

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans und die Errichtung eines KI-Rechenzentrums zu schaffen.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.

Lauffen a.N., den 18.09.2025

Sarina Pfründer

Bürgermeisterin

instagram