Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 30. Juli 2025
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 07.08.2025
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Gemeinderat unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Volkshochschule im Unterland – Jahresrückblick und Ausblick auf kommende Angebote
Die Direktorin der Volkshochschule im Unterland Roswitha Keicher, sowie Elke Hettler, Leiterin der Außenstelle Nordheim, informierten über die Arbeit der VHS und die Programmbereiche vor Ort.
Roswitha Keicher stellte dabei die Struktur und die vielfältigen Aufgaben des Zweckverbandes vor und gab einen Rückblick auf das vergangene Jahr. Elke Hettler ging auf die aktuelle Situation in Nordheim ein und präsentierte das örtliche Kursangebot, bei dem alleine in Nordheim pro Semester ca. 110 Kurse angeboten werden.
Anhand einer anschaulichen Präsentation konnten sich die Mitglieder des Gemeinderats sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Bild von der Arbeit und dem breiten Spektrum an Bildungsmöglichkeiten machen, welches die Volkshochschule für Nordheim bereithält.
Ortsbücherei Nordheim – Jahresbericht 2024 und Ausblick
Nadin Cicek, die Leiterin der Nordheimer Ortsbücherei hat über die vielgenutzte Einrichtung innerhalb der Gemeinde berichtet. Anhand einer kleinen Präsentation wurde deutlich, dass neben dem klassischen „Ausleihgeschäft“ viele weitere, liebgewonnene Angebote vom Büchereiteam geleistet werden. Die Leseförderung an sich, Themenabende oder einfach kulturelle Veranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger gehören dabei zu dieser sehr lebendigen Einrichtung. Erfreulich ist die Entwicklung bei den Ausleihen: 2024 gab es ca. 52.000 „physische“ Entleihungen von gut 1.200 Entleihern und ca. 13.000 Entleihungen von elektronischen Medien von ca. 240 Entleihern.
Lücken im Glasfaserausbau sollen geschlossen werden
Die Deutsche Giganetz GmbH hat das Glasfasernetz in Nordheim und Nordhausen weitgehend fertiggestellt. Nur einige Adressen im Außenbereich sind noch nicht angeschlossen, weil der Ausbau dort sehr teuer ist und eine sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke entsteht.
Damit auch diese Häuser einen Anschluss bekommen, nutzt die Gemeinde Förderprogramme von Bund und Land. Dafür wurden folgende Schritte unternommen:
- Kosten und Fördermittel: Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Anschluss der bisher nicht versorgten Adressen darf maximal 500.000 EUR betragen. Für diesen Fall liegen bereits Zusagen über 250.000 € vom Bund und 200.000 € vom Land vor.
- Ausschreibung: Auf die Ausschreibung hat nur die Deutsche Giganetz ein Angebot abgegeben. Die Kostenlücke liegt bei 499.922 €, also knapp unter der Obergrenze von 500.000 €.
- Bauzeit: Die Fertigstellung wird etwa ein Jahr dauern. Da die bisherige Förderfrist Ende 2025 ausläuft, hat die Gemeinde eine Verlängerung beantragt.
- Formale Schritte: Fachleute der Landesbreitbandgesellschaft und einer Anwaltskanzlei unterstützen die Gemeinde bei allen rechtlichen und technischen Vorgaben.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt, die Arbeiten zum restlichen Ausbau des Glasfasernetzes zu vergeben, wenn alle Voraussetzungen für eine Ausführung entsprechend den Richtlinien der gewährten Zuschüsse vorliegen.
Bebauungsplan „Wohnen an den Seewiesen“ in Nordhausen: Nächste Schritte eingeleitet
In Nordhausen soll das bisher gewerblich genutzte Gelände des Holzverarbeitungsbetriebs Kasseckert künftig für Wohnzwecke genutzt werden. Geplant ist daher, dort ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Bereits im Mai hatte der Gemeinderat den sogenannten Aufstellungsbeschluss gefasst und damit das Verfahren offiziell gestartet. In der jüngsten Sitzung wurde der Vorentwurf durch das Ingenieurbüro Käser vorgestellt und vom Gemeinderat gebilligt.
Als nächster Schritt folgt nun die Beteiligung der Öffentlichkeit: Der Vorentwurf wird für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt – sowohl im Rathaus als auch online auf der Homepage der Gemeinde. In dieser Zeit haben Bürgerinnen und Bürger, Behörden sowie weitere Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und Stellung zu nehmen.
Den genauen Zeitraum sowie weitere Informationen zur sogenannten frühzeitigen Beteiligung finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt oder auf der Internetseite der Gemeinde Nordheim unter www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen.
Sanierung der Ortsbüchereifassade kann weitergehen
Insbesondere die Westfassade (Wetterseite) der Ortsbücherei weist große Schäden auf. Im vergangenen Jahr mussten hier bereits Notsicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, um Passanten vor eventuell abgehenden Putzschollen zu schützen. Es war zunächst angedacht, die Fassade der Bücherei im Rahmen des Sanierungsprogramms „Ortskern III“ zu restaurieren. Nachdem aber abzusehen war, dass die notwendigen Untersuchungen und Bauarbeiten nicht bis zum Ablauf des Sanierungsprogramms bewerkstelligt werden können, wurde das Vorhaben zunächst unterbrochen und die Aufnahme des Gebäudes in ein neues Sanierungsprogramm „Ortskern IV“ beantragt. Dies ist mittlerweile gelungen, so dass nach der im Herbst erwarteten Rechtskraft der Satzung zum Sanierungsgebiet mit der Restaurierung begonnen werden kann.
In der Zwischenzeit wurden zahlreiche Untersuchungen am Gebäude durchgeführt, unter anderem zur Festigkeit des Fachwerks als auch zur Zusammensetzung des Putzes und der aufgebrachten Farben. Des Weiteren wurden sogenannte Reinigungsproben für den Sandstein und das Fachwerk ausgeführt, um zu ermitteln, wie die jeweiligen Farben am schonendsten und besten abgenommen werden können. In der Vergangenheit wurde hier zum Teil mit falschen Materialien gearbeitet, so dass die Substanz darunter Schaden nahm. Zur Restaurierung der Fassade sollen nun sämtliche Farbanstriche entfernt und der Oberputz abgenommen werden. Schadhafte Fachwerkbalken sollen ersetzt, die Gefache mit Vierungen ergänzt und Kalkputz aufgebracht werden. Die Sandsteine an den Gebäudeecken sollen mit ihren vorhandenen Bruchkanten sichtbar und nicht mehr – wie bisher – idealisiert übermalt werden. Im Sockelbereich ist ein einfach gehaltener Putz vorgesehen, der in Jahren nach längerer Streusalzeinwirkung einfach erneuert werden kann.
Eine deutliche optische Veränderung wird die vorgesehene Vertäfelung des Westgiebels mit Schieferplatten sein. Bereits zu früherer Zeit war die Wetterseite des Gebäudes so gestaltet. Dies ist die nachhaltigste und beste Lösung, um hier für Generationen weitere Schäden am Gebäude zu vermeiden. Auch kann hiermit eine gewisse energetische Verbesserung durch eine etwa 6 cm dicke Dämmung erreicht werden. Die Kostenberechnung für sämtliche Gewerke mit Nebenkosten beläuft sich auf rund 548.500 EUR. Rund die Hälfte der Kosten kann durch Fördermittel abgedeckt werden.
Nachdem Herr Juhnke-Wild vom Architekturbüro Weinreich aus Neckarsulm bereits in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 28.07.2025 ausführlich über die Schadensbilder an der Fassade der Ortsbücherei, die geplanten Sanierungsmaßnahmen und die voraussichtlichen Kosten dafür berichtet hat, war es nun am Gemeinderat, die notwendigen Beschlüsse für die weitere Sanierung zu fassen.
Das Gremium beschloss, die Restaurierungsarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Büro Weinreich auszuschreiben, sobald die denkmalschutzrechtliche Genehmigung hierfür vorliegt. Die Arbeiten werden erst vergeben, wenn die Satzung für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortskern IV“ rechtskräftig ist. Außerdem wurde beschlossen, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung gemäß dem vorgestellten Maßnahmenkatalog zur denkmalgerechten Sanierung des Gebäudes zu beantragen.


Stellplatzschlüssel für geförderten Mietwohnraum: Gemeinderat einigt sich auf Anwendung bestehender Regelungen der Stellplatzsatzung
Es wurde über den künftig geltenden Stellplatzschlüssel für geförderten Mietwohnraum diskutiert. Dabei ging es um die Frage, wie viele Kfz-Stellplätze bei Neubauten mit sozial geförderten Mietwohnungen pro Wohneinheit gefordert werden sollen. Zur Debatte standen verschiedene Modelle – etwa eine Staffelung je nach Wohnungsgröße oder auch eine Reduzierung der Stellplatzanzahl.
Nach ausführlicher Beratung hat sich das Gremium darauf verständigt, dass die Regelungen der bestehenden Stellplatzsatzung zur Anwendung kommen. Die Anzahl der Stellplätze richtet sich dabei nach der Wohnfläche. Diese Entscheidung schafft eine klare Grundlage für zukünftige Bauvorhaben im Bereich des geförderten Wohnungsbaus.
Folgekosten in der Bauleitplanung: Bisherige Praxis wird beibehalten
Es wurde über den Umgang mit sogenannten sozialen Folgekosten bei neuen Wohnbauvorhaben beraten. Diese entstehen insbesondere dann, wenn im Zuge der Umwandlung von Nichtwohnbaufläche in Wohnbauflächen zusätzlicher Bedarf an sozialer Infrastruktur – vor allem im Bereich der Kinderbetreuung – entsteht. Der Gemeinderat hat sich dafür entschieden, an der bisherigen Praxis zur Berechnung der Folgekosten festzuhalten.
Bauvorhaben Bahnhofstraße 4
Ausnahmsweise wurde im Gemeinderat ein Bauvorhaben in der Bahnhofstraße 4 behandelt, das normalerweise im Technischen Ausschuss beraten worden wäre. Hintergrund war die bevorstehende Sommerpause. Geplant war, das bestehende Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten auf insgesamt sechs Wohnungen zu erweitern. Außerdem waren die Veränderung einer bestehenden Gaube sowie der Neubau eines Zwerchgiebels vorgesehen. Der Gemeinderat kam mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass sich das Vorhaben hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die umliegende Bebauung einfügt und versagte daher sein Einvernehmen.
Arbeitszeiterfassungssoftware: Beschaffung für alle Außenstellen
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Software ZeusX zur digitalen Arbeitszeiterfassung für alle Außenstellen und zur Erfassung von Kosten und Leistungen für den Bauhof beschafft wird. Die Software entlastet die Verwaltung und sorgt für mehr Übersicht bei der Arbeitszeiterfassung der Beschäftigten.
Annahme von Spenden
Es sind keine Spenden bei der Gemeinde eingegangen.
Sonstiges und Anfragen
Sanierung der Stützmauer beim Schlössle
Die Verwaltung berichtete, dass die Kosten für die Wiederherstellung der eingestürzten Stützmauer beim Schlössle und die Sicherung der noch vorhandenen Bestandsmauern zwischenzeitlich deutlich gestiegen sind. Sowohl die Ausschreibungsergebnisse für die Bauarbeiten übersteigen die Kostenberechnung, als auch die notwendigen Kampfmittelsondierungen schlagen zu Buche. Mittlerweile sind die Kosten inklusive sämtlicher Vorarbeiten wie Vermessung und Erstellung der Statik auf rund 725.000 EUR angestiegen.
Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.
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