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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Freibad Nordheim – Hinweise zu den Dauerkarten

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 08.07.2025

Wir weisen darauf hin, dass Dauerkarten personengebunden und nicht übertragbar sind. Sie dürfen ausschließlich von der Person genutzt werden, auf deren Namen sie ausgestellt sind.

Ermäßigte Dauerkarten dürfen nur von Personen erworben und genutzt werden, die auch tatsächlich Anspruch auf eine Ermäßigung haben – z. B. Kinder und Jugendliche (6–18 Jahre), Schüler, Studierende, Auszubildende, Schwerbehinderte (ab 50 %) sowie Wehr- oder Freiwilligendienstleistende.

Das Kassenpersonal ist angewiesen, entsprechende Nachweise zu prüfen. Als Identitätsnachweis gelten z. B. Personalausweis oder Führerschein – auch als Kopie oder Foto. Für Ermäßigungen sind entsprechende Ausweise (z. B. Schüler-, Studierenden- oder Schwerbehindertenausweis) erforderlich.

Missbrauch wird nicht toleriert. Die Gemeinde behält sich vor, bei Verstößen rechtliche Schritte entsprechend der Bade- und Gebührenordnung einzuleiten!


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