Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Der Hund – der beste Freund des Menschen
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 08.07.2025
Hinweise für ein gutes Miteinander – Verantwortungsvolle Tierhaltung in unserer Gemeinde
Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger sowie unsere tierischen Begleiter wohlfühlen, bitten wir um Beachtung einiger wichtiger Hinweise zur Tierhaltung im Gemeindegebiet.
Sicherheit und Rücksichtnahme
Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für andere ausgeht. Besonders bei Hunden ist es wichtig, auf ein friedliches Verhalten und eine angemessene Lautstärke zu achten – dauerhaftes Bellen kann für die Nachbarschaft sehr störend sein. Auf öffentlichen Kinderspielplätzen und Grünanlagen dürfen Hunde grundsätzlich nicht mitgeführt werden – ausgenommen davon sind selbstverständlich Blindenhunde.
Leinenpflicht im Gemeindegebiet
Im Innenbereich gilt: Hunde sind auf allen öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Diese Regelung schützt nicht nur Spaziergänger und Verkehrsteilnehmer, sondern auch die Hunde selbst vor möglichen Gefahren.
Rücksicht im Wald
Auch wenn im Wald kein genereller Leinenzwang besteht, appellieren wir an die Verantwortung aller Hundebesitzer: Führen Sie Ihren Hund auch hier an der Leine – aus Rücksicht auf Kinder und andere Erholungssuchende. Selbst freundliche Hunde können bei anderen Menschen Unsicherheit oder Ängste hervorrufen.
Freilauf nur unter Aufsicht
Im Außenbereich außerhalb des Gemeindegebiets dürfen Hunde freilaufen – aber nur unter direkter Aufsicht einer Person, die jederzeit auf das Tier einwirken kann. So wird sichergestellt, dass weder Menschen noch andere Tiere gefährdet werden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund keine öffentlichen Flächen oder fremde Grundstücke verunreinigt.
Keine Autofahrten auf gesperrte Feldwege
Leider kommt es immer wieder vor, dass gesperrte Feldwege mit dem Auto befahren werden, um dort mit dem Hund spazieren zu gehen. Wir weisen darauf hin, dass Wege mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) ausschließlich für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Auch zu Hause gilt Verantwortung
Ob im Garten oder in der Wohnung – Tiere sollen sich wohlfühlen, ohne dabei andere zu stören. Auch im privaten Bereich gilt es, auf Ruhe, Sauberkeit und Sicherheit zu achten.
Wir danken allen Tierhalterinnen und Tierhaltern für ihr verantwortungsvolles Handeln – für ein harmonisches Zusammenleben in unserer Gemeinde!
Und bitte denken Sie daran, die Hundekotstationen zu nutzen: Im Gemeindegebiet und in den angrenzenden Außenbereichen gibt es insgesamt über 20 Hundestationen, an denen Sie frische Beutel ziehen oder einen benutzten Beutel entsorgen können. Natürlich tut es auch jedes andere Behältnis, das Sie vor Ort oder auch zu Hause entsorgen können. Kostenlose Beutel können gerne auch im Bürgerbüro der Gemeinde Nordheim zu den gängigen Öffnungszeiten abgeholt werden.
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