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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden

Das Landratsamt informiert:

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 03.02.2025

Über 120.000 Abfallgebührenbescheide werden zugestellt – Antworten auf häufige Fragen im Internet abrufbar

In den nächsten Tagen erhalten Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen und Betriebsinhaber im Landkreis Heilbronn die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2025. Dem Abfallgebührenbescheid liegt in diesem Jahr eine Erinnerung zur Bedarfsabfrage für die neuen Abfallbehälter ab dem 1. Januar 2026 bei. Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Betriebsinhaber sind für die Bestellung der neuen Abfallbehälter zuständig. Die Schreiben zur Bedarfsabfrage samt Bestellformular wurden Ende Januar 2025 versendet.

Sie haben Fragen zu Ihrem Bescheid?
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre heraus, ist das Anrufaufkommen im Abfallwirtschaftsbetrieb in den ersten Tagen nach der Zustellung sehr hoch. Anruferinnen und Anrufer müssen leider mit Wartezeiten rechnen.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb empfiehlt deshalb, sich bei Fragen zu einem Bescheid zunächst unter www.aw-landkreis-heilbronn.de zu informieren. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Alternativ können Sie das Anliegen per E-Mail an Abfallwirtschaftsbetrieb@landratsamt-heilbronn.de senden. Briefe, E-Mails und Faxe an den Abfallwirtschaftsbetrieb werden so schnell wie möglich bearbeitet.

Informationen zum neuen Sammel- und Gebührensystem ab 2026 sind unter www.aw-landkreis-heilbronn.de/abfallwirtschaft-2026 abrufbar.

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