Mitteilungsblatt Nordheim
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Gehwegreinigungspflicht
Erfasst von: Redaktion, Azubi | 05.11.2024 – 30.11.2024
Der Herbst hat Einzug gehalten, die Bäume verlieren wie jedes Jahr ihre Blätter. Gerade jetzt sollten sich die Straßenanlieger (Eigentümer/Mieter/Pächter) daran erinnern, dass es neben der winterlichen Räum- u. Streupflicht auch eine allgemeine Gehwegreinigungspflicht gibt.
Diese erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Häufigkeit der Reinigung bestimmt sich dabei nach den „Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung“, d. h. nach dem jeweiligen Bedarf.
Übrigens – falls keine Gehwege vorhanden sind, muss eine entsprechende Fläche am Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,20 m gereinigt werden. Regelmäßig durchgeführt wirkt sie sich auch positiv auf das Straßenbild aus. An die Straßenanlieger wird deshalb entsprechend appelliert. Auch ein ansprechendes Stadtbild sollte jedem diese kleine Mühe Wert sein.