Mitteilungsblatt Nordheim
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Informationen zum Volksbegehren "Landtag verkleinern"
Erfasst von: Redaktion, Azubi | 05.11.2024 – 26.11.2024
Bei der Gemeindeverwaltung gehen derzeit zunehmend Fragen zum Volksbegehren „Landtag verkleinern“ ein. Nachfolgend dazu das Wichtigste ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Wertung:
Bereits im Mitteilungsblatt vom 1.8.2024 wurde darauf hingewiesen, dass die öffentliche Bekanntmachung des Volksbegehrens auf www.nordheim.de erfolgt ist.
Das von Privatleuten initiierte Volksbegehren richtet sich gegen das mögliche Anwachsen des Landtages auf bis zu mehr als 200 Sitze. Nach dem Landtagswahlgesetz aus dem Jahr 2022 ist diese Vergrößerung des Landesparlaments schon bei der nächsten Landtagswahl im Jahr 2026 theoretisch denkbar.
Mit dem Volksbegehren soll letztlich erreicht werden, dass das Landtagswahlgesetz geändert und die Zahl der Abgeordneten reduziert wird. Dies geht einher mit der Reduzierung der Zahl der Wahlkreise auf dieselbe Zahl an Wahlkreisen, wie sie für die Bundestagswahl gilt.
Die bei der Gemeindeverwaltung ankommenden Fragen beziehen sich insbesondere darauf, wie das Volksbegehren ggf. unterstützt werden kann. Dies ist auf zwei Arten möglich.
Zum einen im Rahmen der sogenannten freien Sammlung seit 12.8.2024 bis 11.2.2025; hier ist von den Berechtigten ein Formblatt auszufüllen, zu unterschreiben und bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Zum anderen im Rahmen der sogenannten amtlichen Sammlung seit 11.9.2024 bis 10.12.2024; hier tragen sich Berechtigte in eine im Rathaus während den Öffnungszeiten ausliegende Liste ein. Ausdrücklich wird zu diesen zusammengefassten Informationen auf die ausführliche öffentliche Bekanntmachung vom 5.8.2024 verwiesen, die unter www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen zu finden ist.
Weitere Informationen zum Volksbegehren finden Sie im Internet, u.a. auf der Seite https://Landtag-verkleinern.com oder auf der Internetseite des Innenministeriums https://im.baden-wuerttemberg.de