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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Landratsamt informiert:

Erfasst von: Redaktion, Azubi | 04.11.2024 – 25.11.2024

Wöchentliche Sprechstunde der Behördenlotsen

Am Mittwoch, 28. August, fand die erste Sprechstunde der Behördenlotsinnen und Behördenlotsen des Landratsamtes Heilbronn statt. Insgesamt 23 Ehrenamtliche wurden qualifiziert und bieten ihre Zeit und Expertise, um Menschen mit Einwanderungsgeschichte bei behördlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Zwischen 14 und 16 Uhr sind die ehrenamtlichen Lotsen jeden Mittwoch im Raum E 137 im Landratsamt Heilbronn anzutreffen.

Was bieten die Behördenlotsen

Die ehrenamtlichen Behördenlotsen sollen die Integration und das Verständnis für die deutschen Behördenstrukturen und -​prozesse erleichtern. Dabei bieten sie Hilfe beim Verständnis von behördlichen Schreiben und unterstützen beim Ausfüllen von Formularen für die

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

Wer kann das Angebot nutzen

Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten, die im Landkreis Heilbronn wohnen.

Es ist nicht gedacht für geflüchtete Menschen, die bereits durch die Flüchtlingssozialarbeit, das Integrationsmanagement für Geflüchtete oder den Infopoint im Landratsamt betreut werden.

Wann und wo sind die Behördenlotsen im Einsatz

Die Behördenlotsen können ohne vorherige Terminvereinbarung zu den festgelegten wöchentlichen Sprechstunden im Landratsamt Heilbronn aufgesucht werden. Die Termine werden rechtzeitig über die Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heilbronn.de/sixcms.php/detail.php?id=124109 veröffentlicht.

Bei Fragen, Anregungen oder Interesse an einer Tätigkeit als Behördenlotse ist die Koordination der Behördenlotsinnen und Behördenlotsen per E-Mail an behoerdenlotsen@landratsamt-heilbronn.de erreichbar.

Die Maßnahme wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

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