Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 16. September 2024
Erfasst von: Redaktion, Schweiker, Beate | 19.09.2024
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bausache: Flurstück 1264/1, Klausenstraße 3;
Nutzungsänderung der bestehenden Wohnung zur gewerblichen Kurzzeitvermietung
In der Klausenstraße 3 soll die vorhandene Dachgeschosswohnung im Rahmen der gewerblichen Kurzzeitvermietung als Ferienwohnung genutzt werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nichtqualifizierten Bebauungsplans „Klausenstraße“. Es war daher zu beurteilen, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Das Vorhaben entspricht den erforderlichen Voraussetzungen und wurde vom Technischen Ausschuss entsprechend zur Kenntnis genommen.
Bausache: Flurstück 1267, Klausenstraße 5;
Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nichtqualifizierten Bebauungsplans „Klausenstraße“. Es war daher zu beurteilen, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Da u.a. die zu überbauende Grundstücksfläche auf dem Flurstück 1267 doppelt so groß ist, wie der Durchschnitt der angrenzenden Grundstücke, wurde das Einvernehmen durch den Technischen Ausschuss versagt.
Bausache: Flurstück 3903, Mühlstraße 18;
Anbau eines separaten Treppenaufgangs in die vorhandene DG-Wohnung, Änderung der Dachneigung, Einbau einer Dachgaube
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nichtqualifizierten Bebauungsplans „Kapellenäcker (Mühlstraße)“. Es war daher zu beurteilen, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde vom Technische Ausschuss bejaht und das notwendige Einvernehmen erteilt.
Bausache: Flurstück 10413, Rieslingstraße 12;
Erweiterung und Umbau eines bestehenden Wohnhauses
Für das Grundstück Rieslingstraße 12 wurde ein Antrag auf Erweiterung und Umbau des bestehenden Wohnhauses gestellt. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Nordheim Süd-West II“ und verstößt in einem Punkt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Verstoßen wird gegen die festgesetzte Grundflächenzahl, da diese überschritten wird. Dieser Verstoß wird jedoch zuständigkeitshalber durch das Landratsamt Heilbronn behandelt. Der Technische Ausschuss nahm das Vorhaben daher zur Kenntnis.
Flurstück 7094, Gewann: Rot;
Antrag auf Erdauffüllung / Erdaufschüttung
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem genannten Flurstück im Gewann „Rot“ zur Bodenverbesserung eine Erdauffüllung. Es sollen 15,5 Ar mit 225 m³ Erde aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 20 cm. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.
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