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Mitteilungsblatt Nordheim

Einladung zum Gemeinderat und seinen Ausschüssen

Gemeinderatssitzung 26. April 2024 - um was geht’s?

Erfasst von: Redaktion, Schweiker, Beate | 25.04.2024

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Auerberg 8 + 8/1“

Als Maßnahme der Nachverdichtung soll auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3106 neuer Wohnraum in Form von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage sowie oberirdischen Stellplätzen entstehen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, muss für den Bereich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der erste Schritt in diesem Verfahren ist der sogenannte Aufstellungsbeschluss. Der Entwurf für die Gestaltung der Fläche wird in der Sitzung vorgestellt. Die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach der Sitzung für den Zeitraum von mindestens 30 Tagen Gelegenheit haben, sich über die Planung zu informieren und sich hierzu zu äußern. Der genaue Zeitraum dieser sogenannten öffentlichen Auslegung wird noch auf der Homepage der Gemeinde Nordheim und im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Da sich das Vorhaben im Innenbereich befindet, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten einstufigen Verfahren aufgestellt werden. Entsprechend findet nur eine öffentliche Auslegung statt. Eine zusätzliche frühzeitige Beteiligung wird nicht durchgeführt.

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ferienwohnungen Zabergäustraße 7/1“

Der Vorhabenträger plant, zu seinem Weinbaubetrieb mit angeschlossener Besenwirtschaft ein weiteres Standbein durch den Bau von Ferienwohnungen in Nordhausen zu schaffen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür herzustellen, muss für den Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der erste Schritt in diesem Verfahren ist der sogenannte Aufstellungsbeschluss. Ein Vorentwurf für die Gestaltung der Fläche wird in der Sitzung vorgestellt. Die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach der Sitzung für den Zeitraum von mindestens 30 Tagen Gelegenheit haben, sich über die Planung zu informieren und sich hierzu zu äußern. Der genaue Zeitraum dieser sogenannten frühzeitigen Beteiligung wird noch auf der Homepage der Gemeinde Nordheim und im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Nahwärme Nordhausen; Machbarkeitsstudie wird vorgestellt

Im Zusammenhang mit der Ortskernsanierung befasst sich die Gemeinde auch mit dem Thema Nahwärmeversorgung in Nordhausen. Nachdem vergangenen Sommer eine Interessensabfrage unter den für die Nahwärmeversorgung infrage kommenden Grundstückseigentümern stattgefunden hat, hat die ZEAG in Zusammenarbeit mit dem Büro RBS wave eine Machbarkeitsstudie erstellt. Die Ergebnisse werden in der Sitzung vorgestellt.

Sanierungsgebiet Ortskern III wird angepasst

Das Sanierungsgebiet „Ortskern III“ wurde bereits im Jahre 2008 vom Gemeinderat förmlich festgelegt. Unter anderem wurde im Zuge dieses Sanierungsprogramms auch das Rathaus erweitert. Eine weitere Maßnahme war in der Ortsmitte gegenüber des Rathauses geplant. Hier sollte das denkmalgeschützte Gebäude Hauptstraße 29 im Zusammenhang mit dem Gebäude Kelterstraße 30 modernisiert werden. Nach einer Machbarkeitsstudie hat sich eine Zusammenarbeit mit dem Investor aber nicht ergeben. Da die Sanierungsmaßnahme „Ortskern III“ Ende April 2025 ausläuft, ist abzusehen, dass sich dort eine Maßnahme im laufenden Sanierungsverfahren nicht mehr realisieren lässt. Die Fläche soll deshalb aus dem laufenden Sanierungsgebiet entlassen werden. Der Gemeinderat hat über die Teilaufhebung des Sanierungsgebietes zu entscheiden.

Abwasserbeseitigung; Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Regenüberlaufbecken

Für den Betrieb der Regenüberlaufbecken und Regenüberläufe ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig, da bei starken Regenfällen stark verdünntes Regen- und Schmutzwasser in den Breibach und den Katzentalbach eingeleitet wird. Dadurch werden die Kanäle und die Kläranlage entlastet. Die Erlaubnis für die zehn Bauwerke in Nordheim ist befristet bis 31.12.2024 und muss daher neu beantragt werden. Hierfür wurde bereits eine erforderliche gewässerökologische Untersuchung durchgeführt. Weiter sind für die Beantragung Ingenieurleistungen zwingend notwendig.
Der Gemeinderat wird die Beauftragung der Ingenieurleistungen beraten und beschließen.

Haushaltsplan 2024 und Finanzplanung bis 2027
Entwurfsplanung und Satzungsbeschluss
Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Wasserwerk Nordheim
Entwurfsberatung und Satzungsbeschluss
Finanzplanung und Investitionsprogramm 2025-2027

Der Haushaltsplan der Gemeinde wurde von der Verwaltung in der Gemeinderatssitzung

am 22. März 2024 eingebracht. Zwischenzeitlich wurde er in den Ausschüssen vorberaten. Nun werden die Fraktionen dazu Stellung nehmen. Anschließend kann das Planwerk beschlossen werden.

Integrationsmanagement im Landkreis Heilbronn; Aufgabenerledigung ab 2025

Die neue Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement 2023 setzt den Rahmen für die Förderung des Integrationsmanagements in der kommunalen Anschlussunterbringung durch das Land Baden-Württemberg ab dem 01.01.2025 (Geltungsdauer bis 31.12.2029). Die Zuteilung der Fördermittel auf die kreisangehörigen Kommunen soll entsprechend der Zuweisungen in Anschlussunterbringung erfolgen. Der Gemeinderat hat darüber zu entscheiden, wie die Aufgabenerledigung des Integrationsmanagements ab 2025 umgesetzt wird.

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