Startseite> Neues aus Nordheim und Nordhausen> Giftköder auf der Gemarkung Nordheim

Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Giftköder auf der Gemarkung Nordheim

Erfasst von: Redaktion, JJ | 16.04.2024

- Gefährdung der heimischen Tierwelt

Immer wieder erreichen die Gemeindeverwaltung Nordheim Hinweise darüber, dass Giftköder auf der Gemarkung ausgelegt bzw. aufgefunden wurden. Aus diesem Grund nachfolgend ein paar allgemeine Informationen zum Thema „Giftköder“:

Gemäß dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist. Bereits das bloße Auslegen eines Giftköders – auch wenn noch kein Tier diesen aufgenommen hat – wird gemäß Tierschutzgesetz als eine Anwendung eingeordnet und ist bei Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld belegt. Kommt dabei ein Tier zu Tode, stellt die Handlung sogar einen Straftatbestand dar.

Sollte Ihr Tier Krankheitsanzeichen wie z.B. Übelkeit und/oder Erbrechen haben und kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihr Tier etwas aufgenommen hat, sollten Sie sich umgehend an einen Tierarzt oder eine Tierklinik wenden.

Die Bevölkerung, speziell die Tierhalter, werden gebeten vorsichtig zu sein und sich bei verdächtigen Beobachtungen beim Ordnungsamt Nordheim, Tel. 07133 182-0, ordnungsamt@nordheim.de zu melden.

instagram