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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Jetzt Bäume und Sträucher zurückschneiden!

Erfasst von: Redaktion, JJ | 06.02.2024 – 27.02.2024

Wer seine Gehölze schneiden will oder muss, kann dies nur noch bis 29. Februar machen. Ab 1. März beginnt die nach dem Naturschutzgesetz festgesetzte Schonfrist für Bäume und Sträucher.

Pflanzen zurückschneiden ist auch wegen der Verkehrssicherungspflicht wichtig. Äste und Zweige, die in Gehwege, Feldwege und Straßen hineinragen, müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Wenn Bäume und Sträucher in vollem Laub stehen, verdecken sie oft Verkehrszeichen und Straßennamenschilder. Auch Straßenleuchten werden oft durch Äste und Zweige verdeckt und erzielen dadurch nicht die gewünschte erforderliche Ausleuchtung der Straßen.

Bei Grundstücken außerhalb geschlossener Ortschaften sind in der Regel die Landwirte mit ihren großen Fahrzeugen die Leidtragenden, wenn sie Hecken und Gehölze ausweichen müssen und dadurch die Nachbargrundstücke in Mitleidenschaft gezogen werden.

Auch Fußgänger können sich an herabhängenden Zweigen verletzten.

Über Gehwegen müssen deshalb 2,50 m, über Radwege 2,50 m und über Fahrbahnen und Feldwegen mindestens 4,50 m freigehalten werden. Bei eventuell auftretenden Schäden haftet der Grundstücksbesitzer. Die Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten entstehen.

Das Schnittgut kann auf dem Häckselplatz Nordheim (Richtung Neipperg, nach ca. 1 km auf der rechten Seite) abgeliefert werden. Die Öffnungszeiten sind immer mittwochs von 15 – 16 Uhr und samstags von 11 – 15 Uhr.

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