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Mitteilungsblatt Nordheim

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Bettler in der Gemeinde, was tun?

Erfasst von: Redaktion, JJ | 21.11.2023 – 12.12.2023

Immer wieder kommt es vor, dass Bettler in der Gemeinde unterwegs sind und versuchen durch Klingeln an Haustüren oder Betteln auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen an Geld zu kommen.

Speziell die körperliche Nähe suchend oder sonst besonders aufdringliches Bettel sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns ist nach aktueller Fassung der Polizeiverordnung der Gemeinde Nordheim untersagt.

Was tun bei Bettlern an der Haustür?

  • Halten Sie die Hauseingangstür stets geschlossen und prüfen Sie, wer ins Haus will bevor Sie öffnen. Es wird empfohlen (sofern vorhanden) eine Gegensprechanlage zu nutzen.
  • Als Eigentümer haben Sie das Hausrecht auf ihrem Grundstück, weshalb Sie das Betteln und Hausieren auf dem Grundstück verbieten können und die Person vom Grundstück verweisen können.

Sollte die Person Ihrer Aufforderung nicht Folge leisten, besteht für Sie jederzeit die Möglichkeit die Polizei hinzuziehen. Dies sollten Sie auch schnellstmöglich tun, wenn Ihnen verdächtige Personen auf Ihrem Grundstück oder in der Nachbarschaft auffallen.

Für die Gemeinde Nordheim ist bei solchen Situationen das Polizeirevier Lauffen am Neckar, Stuttgarter Straße 19, 74348 Lauffen am Neckar, Tel.: 07133/2090, E-Mail: lauffen.prev@polizei.bwl.de zuständig

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