Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 13. November 2023
Erfasst von: Redaktion, JJ | 16.11.2023
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bausache: Flurstück 975/2, Heuchelbergstraße 33;
Neubau eines Dreifamilienhauses mit 2 Einzelgaragen und 2 Pkw-Stellplätzen
Für das Grundstück Heuchelbergstraße 33 wurde ein Antrag auf Errichtung eines Dreifamilienhauses gestellt. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „A la Redoute, 2. Änderung“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Mit Überschreitungen der Baugrenze, der Geschossflächenzahl, der maßgeblichen Gebäudehöhe, Unterschreitung des Mindestabstands von Garage zu Verkehrsfläche und einer Abweichung der Dachneigung liegen gleich mehrere Verstöße gegen den Bebauungsplan vor. Das Gremium versagte das notwendige gemeindliche Einvernehmen.
Bausache: Flurstück 5481/1, Nordstraße 12;
Nachtrag für geänderte Ausführung für Erweiterung einer Montagehalle, Aufstockung und Einbau von Büroräumen
Bereits im Jahr 2018 war ein Bauantrag für die Erweiterung einer Montagehalle, eine Aufstockung und den Einbau von Büroräumen in der Nordstraße 12 gestellt worden. Eine entsprechende Baugenehmigung wurde damals erteilt. Die Montagehalle wurde nunmehr kleiner als damals genehmigt errichtet. Durch die geänderte Ausführung konnte auch auf eine geplante Stützmauer verzichtet werden. Das Vorhaben soll hiermit nachgenehmigt werden. Der Technische Ausschuss erteilte das Einvernehmen hierzu.
Bausache: Flurstück 142/3, 180, 181, Brenngasse 1 und 3;
Abbruch und Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, geänderter Antrag
Die Bestandsgebäude Brenngasse 5 und Südstraße 18 sollen abgebrochen und zwei neue Gebäude mit gemeinsamer Tiefgarage errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Baulinienplans „Brenngasse – Lauffener Straße“ und überschreitet die genehmigte Baulinie aus dem Jahr 1896. Im Übrigen war das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen, d.h., es war darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Weiter ist für den Bereich im vergangenen Jahr eine Veränderungssperre beschlossen worden. Daher war auch darüber zu entscheiden ob eine Befreiung von der Veränderungssperre möglich ist. Der Technische Ausschuss hatte sich mit dem Baugesuch bereits in seiner Sitzung am 24.07.2023 beschäftigt. Damals wurde das Baugesuch abgelehnt, weil durch die Planung zwei öffentliche Stellplätze an der Südstraße entfallen wären. Die Bauherrschaft hat deshalb eine Umplanung vorgenommen und die Wohneinheiten von vormals 10 auf jetzt 7 Wohneinheiten reduziert. Das Gremium erteilte das Einvernehmen zum Bauvorhaben als auch zur Befreiung von der Veränderungssperre.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.
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