Mitteilungsblatt Nordheim
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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18. September 2023
Erfasst von: Redaktion, LW | 21.09.2023 – 28.09.2023
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bekanntgaben
Flurstücke 4142, 4142/1, Bergstraße 4; Ausbau Einliegerwohnung im Untergeschoss
Die Verwaltung informierte, dass in der Bergstraße 4 im Untergeschoss eine Einliegerwohnung eingerichtet werden soll. Das Vorhaben ist verfahrensfrei. Ein hierfür bereits eingereichtes Baugesuch wurde deshalb wieder zurückgezogen.
Bausache: Flurstück 4264/7, Goethestraße 3; Umbau Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus sowie Abbruch best. Garage und Neubau Garage mit Abstellraum
In der Goethestraße 3 soll das bestehende Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus umgebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Baulinienplans „Weihen“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Ein Stellplatz soll in der festgesetzten Fläche für den Vorgarten entstehen. Im Übrigen war das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen.
Bausache: Flurstück 201/4, Zabergäustraße 24;
Abbruch Wohnhaus mit Scheune
In der Zabergäustraße 24 wird das Bestandsgebäude abgebrochen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „A la Fontaine, 1. Änderung“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen.
Das Vorhaben wurde dem Technischen Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
Bausache: Flurstück 905/2, Fliederstraße 15; Erweiterung von Wohnraum im EG, Errichtung von drei Dachgauben und Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken
In der Fliederstraße 15 soll im Erdgeschoss der Wohnraum durch einen Anbau erweitert, im Obergeschoss 3 Dachgauben errichtet und das Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „A la Redoute, 2. Änderung“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen.
Das Vorhaben wurde dem Gremium zur Kenntnis gegeben.
Bausache: Flurstück 5154/14, Landturmstraße 11/1;
An- und Umbau Gewerbe mit Wohneinheit
In der Landturmstraße 11/1 soll ein gewerblicher An- und Umbau mit einer Wohneinheit entstehen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Kelteräcker IV“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen.
Das Vorhaben wurde dem Gremium zur Kenntnis gegeben.
Bausache: Flurstück 3106, Im Auerberg 8; Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit je 10 Wohneinheiten und 32 TG-Stellplätzen
Im Auerberg 8 sollen zwei 10-Familienhäuser errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich zum Teil im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Schelmental“ und zum Teil im nicht beplanten Innenbereich. Das Vorhaben verstößt gegen die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Baugrenzen werden überschritten, es liegt ein Verstoß gegen die Dachform vor (Anteil Satteldach zu gering) und es ist zweifelhaft, ob die Mischgebietseigenschaft im Gebiet noch vorliegt, wenn zwei reine Wohngebäude erstellt werden. Die Prüfung des letzten Punktes obliegt der Unteren Baurechtsbehörde.
Das Gremium versagte das notwendige Einvernehmen.
Bausache: Flurstück 3931, Lauffener Straße 23; Anbau Wintergarten im EG, Teilaufstockung, Erweiterung um weitere Wohneinheit im DG,
Sanierung Wohnhaus
In der Lauffener Straße 23 soll im Erdgeschoss ein Wintergarten angebaut, das Gebäude teilweise aufgestockt und eine weitere Wohneinheit im Dachgeschoss erstellt werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Kapellenäcker (Mühlstraße)“ und entspricht dessen Festsetzungen. Im Übrigen war das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Das Gremium hatte sich bereits im Oktober 2020 mit diesem Vorhaben befasst und sein Einvernehmen hierzu erteilt. Die Untere Baurechtsbehörde hat das Vorhaben aber abgelehnt und eine Umplanung mit geringerer Gebäudehöhe und Änderung des Daches verlangt.
Der Technische Ausschuss erteilte zur jetzigen Planung das notwendige Einvernehmen.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.