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Mitteilungsblatt Nordheim

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Amtliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Veränderung der Weinbergsrolle: Zuordnung von lagefreien Flurstücken im Speckgürtel zu bestehenden Einzel- und Großlagen

Erfasst von: Redaktion, JJ | 10.08.2023 – 22.09.2023

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat von Amts wegen in Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft g.U. Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) die Zuordnung von bisher lagenfreien Flurstücken im Speckgürtel des Rebenaufbauplans zur benachbarten Groß- und Einzellage vorgenommen.

Die Ausfertigungen der Flurkarten der bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke der Gemeinde Nordheim mit Zuweisung der neuen Groß- und Einzellage sind in folgendem Zeitraum bei nachfolgend genannter Stelle ausgelegt:

Vom 21.08.2023 bis 22.09.2023 im

Rathaus Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim, Bauamt, Zimmer 2.19

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