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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 27. März 2023

Erfasst von: Redaktion, JJ | 28.03.2023 – 18.04.2023

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bausache Flurstück 1028, Wilhelmstraße 19;

Bauvoranfrage zur Wohnraumerweiterung im Dachgeschoss durch Aufstockung des bestehenden Zweifamilienhauses an der Nordseite

In der Wilhelmstraße 19 soll zur Wohnraumerweiterung am bestehenden Gebäude im Dachgeschoss aufgestockt werden, wodurch sich die Gebäudekubatur sowie die Dachneigung ändert. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Klausenstraße“, weshalb das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen war. Es war darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Das Gremium versagte das Einvernehmen.

Bausache Flurstück 2480, Sperberweg 9;
Bau eines Carports mit PV-Anlage an bestehende Garage
Im Sperberweg 9 ist der Bau eines Carports mit aufgesetzter PV-Anlage in Verlängerung an eine bestehende Garage vorgesehen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Geroldsgrund II“. Ein Teil des Carports liegt außerhalb der Baugrenze. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen unter der Bedingung, dass das Dach des vorstehenden Carports 50 cm von öffentlichen Flächen abgerückt wird.

Bausache Flurstück 4274/1, Bergstraße 19;
Anbau Carport
In der Bergstraße 19 soll der Anbau eines Carports in Verlängerung zur Garage erfolgen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Weihen“. Ein Teil des Carports überschreitet die vorgegebene Baulinie. Im Übrigen war das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen unter der Bedingung, dass das Dach des vorstehenden Carports 50 cm von der öffentlichen Verkehrsfläche abgerückt erstellt wird.

Bausache Flurstück 3907/1, Mühlstraße 8;
Erstellen einer Gartenhütte
In der Mühlstraße 8 soll eine Gartenhütte aufgestellt werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Mühlstraße / Breibachweg, Änderung“. Die Gartenhütte liegt komplett in der Bauverbotszone. Die Hütte selbst ist aufgrund der vorgelegten Planunterlagen verfahrensfrei, jedoch war über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entscheiden. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache Flurstück 201/3, Strombergstraße 5;

Umnutzung einer Werkstatt in eine Wohneinheit, Aufstockung und Ausbau einer Dachgeschosswohnung, Teilung eines Wohngebäudes in 5 Eigentumswohnungen mit Doppelgarage und 6 Stellplätzen

In der Strombergstraße 5 wurde die Umnutzung einer Werkstatt, Aufstockung und Ausbau einer Dachgeschosswohnung und die Teilung des bestehenden Gebäudes in Wohnungen beantragt. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „A la Fontaine, 1. Änderung“. Anstatt der für das Grundstück vorgesehenen Mischgebietsnutzung würde durch das Vorhaben eine reine Wohnbebauung entstehen. Das Gremium versagte das notwendige Einvernehmen.

Bausache Flurstück 689, Gartenstraße 32;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport
In der Gartenstraße 32 ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport geplant. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ortskern Nordhausen, 1. Änderung“ und entspricht dessen Festsetzungen. Das Gremium wurde über das Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt.

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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