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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Ihr Bürgerbüro informiert:

Erfasst von: Tudorascu, Nicole | 13.03.2023 – 03.04.2023

Personalausweis, Reisepass und Führerschein
Wie alt dürfen Passbilder sein?

Für die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes oder Führerscheins benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Daher bitten wir um Beachtung, dass die Lichtbilder Ihres aktuellen Ausweisdokumentes nicht nochmals verwendet werden können.

Als grobe Faustregel sollte ein Ausweisbild nicht älter als ein Jahr alt sein. Davon unabhängig sollte auch das Foto Ihr Aussehen zum jetzigen Zeitpunkt noch wiederspiegeln.

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