Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Schöffenwahl 2023
Erfasst von: Redaktion, JW | 13.03.2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 7 Frauen und Männer, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Anzahl an Jugendschöffen liegt aktuell noch nicht vor. Der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss des Landkreis Heilbronn schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die
- in der Gemeinde wohnen und
- am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, sowie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Nicht gewählt werden kann,
- wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder
- gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann,
- wer hauptamtlich in oder für die Justiz tätig ist (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und
- wer Religionsdiener ist.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.
Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil –gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
Sie haben Interesse an der Übernahme des Amtes als Schöffe oder Jugendschöffe?
Auf unserer Homepage stehen Bewerbungsformulare für Sie bereit.
Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular zur Wahl als Schöffen oder Jugendschöffen aus und senden dieses bis zum 7. Mai 2023 an die Gemeindeverwaltung Nordheim.
Haben Sie noch Fragen?
Kommen Sie gerne auf mich zu!
Hanna Steinle, hanna.steinle@nordheim.de
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