Startseite> Sonstige Bekanntmachungen> Beantragung Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft auch online möglich

Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Beantragung Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft auch online möglich

Erfasst von: Tudorascu, Nicole | 13.03.2023 – 03.04.2023

Wer ein Führungszeugnis oder ein Gewerbezentralregister benötigt, kann sich den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar auf einem Onlineportal der Webseite des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de; Bürgerdienste; Führungszeugnisse und/oder Gewerbezentralregister) beantragt und bezahlt werden.

Die Vorteile des Online-Antrags:

- Keine Warteschlange

- keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten

- das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein passendes Kartenlesegerät oder eine App auf dem Smartphone. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, jedoch einen Aufenthaltstitel, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Ausweises nutzen.

Ein Führungszeugnis ist in den verschiedensten Lebenslagen vorzulegen, beispielsweise bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme einer speziellen Gewerbetätigkeit. Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind.

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister sind besonders für Unternehmen interessant, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben.

Sie sind ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Antrag erhoben. Im Onlineportal kann diese mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden mit der Post zugeschickt.

instagram