Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
(Voraussichtlich letzte) Informationen zu Corona
Erfasst von: Redaktion, JW | 07.03.2023
Baden-Württemberg hebt Corona-Verordnungen auf
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnungen zum 1. März aufgehoben. Somit entfallen die Testpflicht für Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern und die Maskenpflicht für Bewohner / Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Beschäftige. Auch die bisherige Quarantäneregelung bzw. Maskenpflicht bei positivem Test entfällt.
Damit gelten voraussichtlich bis 7. April nur noch die Regelungen des Bundes:
- FFP2-Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen
Da sich die Infektionslage stabilisiert hat und auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau bleibt, ist die gesetzliche Regelung der Maßnahmen nicht weiter erforderlich. Stattdessen liegen mögliche Schutzmaßnahmen in der Eigenverantwortung der Bevölkerung. Gesundheitsminister Lucha erklärt hierzu: „Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile. Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist, bleibt zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten. Außerdem empfehle ich vulnerablen Gruppen, sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln zu schützen. Bei Kontakt mit vulnerablen Gruppen appelliere ich an Rücksicht und Verantwortung Aller. Dies gilt insbesondere während der Atemwegsinfektionssaison.“
Anspruch auf kostenlose Corona-Tests entfällt
Da auch die Corona-Testverordnung zum 28. Februar aufgehoben wurde, besteht ab sofort kein Anspruch mehr auf anlasslose kostenlose Corona-Tests. Personen mit Symptomen wenden sich an ihren Hausarzt.
sr
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