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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Landratsamt informiert

Erfasst von: Redaktion, JJ | 06.03.2023 – 27.03.2023

Kurz und bündig – der Pflegestützpunkt informiert
Entlastungsleistung – was ist das eigentlich?

Wer eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgt, benötigt auch mal Verschnaufpausen. Manchmal machen sich pflegende Angehörige auch Sorgen darüber, wenn sie ungeplant wegen Erkrankung kurzfristig oft als einzige Stütze ausfallen. In beiden Fällen kann eine Kurzzeitpflege als vorübergehender Aufenthalt in einem Pflegeheim bereits eine wesentliche Hilfe und eine Entlastung darstellen.

Die Kurzzeitpflege dient aber auch zur Überbrückung von Krisensituationen in der häuslichen Pflege oder wenn nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen die vorgesehene häusliche Pflege nicht sofort gewährleistet werden kann.

Die Pflegekassen übernehmen bei einem Pflegegrad von zwei bis fünf einen Kostenanteil von bis zu 1.774 Euro für die pflegebedingten Aufwendungen bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr. Zur Finanzierung des Kurzzeitpflegeaufenthaltes können auch Leistungen der Verhinderungspflege (bis 1.612 Euro pro Jahr) oder der monatliche Entlastungsbetrag von 125 € in Betracht kommen.

Nähere Informationen zu den Kosten und den Finanzierungsmöglichkeiten sowie die Kontaktdaten zu entsprechenden Einrichtungen findet sich auf der Homepage unter www.pflegestützpunkt-landkreis-heilbronn.de.

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heilbronn in der Lerchenstraße 40 ist telefonisch unter 07131 994 429 oder 430 erreichbar. Der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Brackenheim, Maulbronner Straße 15 ist unter 07135 9699 500 oder 501 und der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Möckmühl, Hahnenäcker 1 unter 06298 9366 236 zu erreichen. Interessierte können sich auch per Mail unter pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de an die Pflegestützpunkte werden.

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