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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Landratsamt informiert

Erfasst von: Redaktion, JJ | 20.02.2023 – 31.03.2023

Geflügelpest erreicht den Landkreis Heilbronn
Stallpflicht für Geflügelhaltungen gilt ab 19. Februar 2023

In Möckmühl wurde am 16. Februar 2023 eine tote Möwe an der Kläranlage aufgefunden. Die Untersuchungen führten zu dem Verdacht, dass das Tier an der Geflügelpest verendet ist. Zum Schutz der Geflügelbestände hat das Landratsamt ein landkreisweites Aufstallungsgebot, also die Pflicht für Geflügelhalter ihre Tiere im Stall zu halten, ab Sonntag, 19. Februar, bis vorläufig 31. März 2023, angeordnet. Die entsprechende Allgemeinverfügung mitsamt ihren Maßnahmen ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, breitet sich weltweit zunehmend weiter aus, zuletzt insbesondere auch in den umliegenden Stadt- und Landkreisen. Aus diesem Grund wurden Proben der toten Möwe durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Stuttgart auf das Geflügelpestvirus untersucht. Am vergangenen Freitag konnte das Geflügelpestvirus bei dem Tier nachgewiesen werden, sodass nun im Landkreis Heilbronn der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln, amtlich festgestellt werden konnte. Eine Bestätigung des Untersuchungsergebnisses des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) steht noch aus.

Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung. In den meisten Fällen verläuft die Geflügelpest für eine Vielzahl an Vogelarten tödlich. Betroffen sind Hühnervögel, Greifvögel, Eulen und Wasservögel, wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane, Möwen. Tauben und Singvögel sind nicht betroffen. Durch die angeordnete Aufstallungspflicht soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügelbeständen unterbunden werden, um so eine Verbreitung der Infektion zu verhindern.

Um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen, müssen verendete Vögel entfernt werden, damit diese nicht zur Ansteckungsquelle für andere Wildvögel werden. Wer einen toten Vogel der betroffenen Art findet, wendet sich zu den allgemeinen Öffnungszeiten an das zuständige Bürgermeisteramt oder an das zuständige Veterinäramt. Dies ist kein Anlass, um Polizei oder Feuerwehr zu alarmieren. Trotz der hohen Anzahl an Ausbrüchen ist eine Ansteckung des Menschen selten. Tote Vögel sollten dennoch auf keinen Fall berührt werden.

Allgemeine Hinweise für die Bevölkerung sowie wichtige Informationen zu Hygieneregeln für Geflügelhalter sind auf den Homepages des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de sowie des Friedrich-Löffler-Instituts unter https://www.fli.de/de abrufbar.

Das Veterinäramt des Landkreises Heilbronn ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten per Mail an veterinaeramt@landratsamt-heilbronn.de und telefonisch unter 07131/994-607 erreichbar.

Weiterhin werden alle Geflügelhalter im Landkreis aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt registrieren zu lassen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung anzumelden. Formulare sind auf der Homepage unter https://www.landkreis-heilbronn.de/antrag-fuer-tierhalter abrufbar.

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