Mitteilungsblatt Nordheim

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2. Nordheimer Wunschbaum

Erfasst von: Redaktion, JJ | 24.11.2022 – 25.12.2022

Eine Aktion der Gemeinde Nordheim

Ein turbulentes Jahr neigt sich dem Ende entgegen und die schönste Zeit des Jahres rückt näher - Weihnachten! In der anstehenden Weihnachtszeit möchten wir gerade diejenigen Personen unterstützen, die in besonderem Maße unter den außergewöhnlichen Umständen des Jahres zu leiden haben. Mit dem Nordheimer Wunschbaum soll bedürftigen Kindern und Senioren ein Geschenk zu Weihnachten ermöglicht werden.

 

Was umfasst die Aktion?

Ab sofort liegen im Rathaus, in der Ortsbücherei und in sämtlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Nordheim Wunschzettel aus. Diese Wunschzettel können von den zur Teilnahme berechtigten Personen ausgefüllt werden und müssen bis spätestens 05.12.2022 im Rathaus abgegeben werden. Die Wünsche werden dann von uns am Nordheimer Wunschbaum, welcher im Foyer des Rathauses steht, angebracht.  

 

Der Wunsch darf gerne ein sehr persönlicher sein. Kinder können sich zum Beispiel Spielzeuge oder Schreibmaterialien, Senioren Naschereien oder Bücher wünschen. Dabei gilt es zu beachten, dass nur Wünsche bis zu einem Wert von 25 Euro bei der Aktion berücksichtigt werden können. Nähere Informationen sind dem Mitteilungsblatt, dem Wunschzettel und der Webseite www.nordheim.de zu entnehmen.

 

Für die zu erfüllenden Wünsche werden im Anschluss Spender gesucht. Wer etwas Gutes tun und Freude verschenken möchte, kann ab dem 05.12.2022 zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus vorbeischauen und sich einen Wunschzettel pflücken. Die verpackten Geschenke sind bitte bis spätestens 19.12.2022 bei Frau Gräf (Hauptamt, Raum 1.10) abzugeben.

 

Die Beschenkten werden kontaktiert, sofern ihr Wunsch in Erfüllung gegangen ist. Am 22. und 23. Dezember werden die Geschenke von Mitarbeitern der Gemeinde Nordheim persönlich ausgefahren.

 

Wer darf sich etwas wünschen?

Die Aktion ist für Senioren ab 65 Jahren und für Kinder aus Familien, die bedürftig sind, gedacht. Wichtig ist, dass bei Wunschzettel-Abgabe ein Bedürftigkeits-Nachweis vorgelegt werden muss. Bei Einwurf in den Briefkasten ist bitte eine Kopie des Bedürftigkeitsnachweises dem Wunschzettel beizufügen.

 

Dabei gilt: Jeder Wunsch wird anonymisiert. Ein potentieller Spender erfährt also nicht wem er einen Wunsch erfüllt. Alle erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nach Beendigung der Aktion vernichtet.

 

Noch Fragen?

Gerne beantworten Lea Gräf und Erika Heichel-Ott alle offenen Fragen.

Frau Gräf: Tel.: 07133 182-1219  E-Mail: lea.graef@nordheim.de

Frau Heichel-Ott: Tel: 07133 182-3010  E-Mail: erika.heichel-ott@nordheim.de