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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18. November 2022

Erfasst von: Redaktion, JJ | 24.11.2022 – 08.12.2022

Bebauungsplanverfahren für ein neues Gewerbegebiet „Breitenbaum“ wurde gestartet

Der Flächennutzungsplan sieht im Bereich „Breitenbaum/Gartacher Pfad“ Gewerbeflächen vor. Aufgrund des örtlichen Bedarfs soll dort nun Bauland ausgewiesen werden. Erster Schritt hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, welche vom Gemeinderat beschlossen wurde. Das Büro Käser Ingenieure hat dafür einen Vorentwurf gefertigt und diesen in der Sitzung vorgestellt. Erläutert wurde, weshalb die ursprünglich in Verlängerung der Klimmerdingenstraße vorgesehene Zufahrt zum Gewerbegebiet nun von der nach Leingarten führenden Landesstraße aus erfolgen soll und welche Folgen dies hat. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass die derzeit eingezeichneten denkbaren künftigen Gewerbebauplätze lediglich Möglichkeiten darstellen. Die tatsächliche Einteilung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend dem Bedarf der Interessenten, die einen Bauplatz erhalten. Von der Gemeindeverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die nun denkbare Gewerbefläche kleiner ist, als die vorliegenden Bedarfsanmeldungen. Allerdings machen Diskussionen über Platzgrößen und mögliche Zuteilungen derzeit noch keinen Sinn und werden deshalb auch nicht geführt. Zunächst ist abzuwarten, was sich im Bebauungsplanverfahren ergibt. Außerdem wird die Gemeindeverwaltung nach Aktualisierung der anzustellenden Berechnungen nochmals mit den bisherigen Grundstückseigentümern im möglichen Gebiet Kontakt aufnehmen, ohne deren Mitwirkung das Gebiet nicht entstehen kann.

Der Vorentwurf soll nun, wie üblich bei Bebauungsplanverfahren, öffentlich ausgelegt werden, damit jedermann Einsicht nehmen und bei Bedarf Stellungnahmen hierzu abgeben kann. Ebenso werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gehört. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung ist an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt und ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde eingestellt.

 

 

Bebauungsplanverfahren „Im Schelmental II“ beinhaltet eine einreihige Wohnbebauung und eine Neugestaltung der Straße Im Schelmental

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren „Wohnen am Auerberg“ war von Grundstückseigentümern angeregt werden, eine einreihige Wohnbebauung auch auf der gegenüberliegenden, noch unbebauten Seite der Straße Im Schelmental zu ermöglichen. Weil diese Straße grundlegend neu ausgebaut werden soll, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, diesen Gedanken aufzunehmen. Eine zusätzliche Bebauung könnte bei der Erschließung gleich mit eingeplant werden. Erster Schritt für eine weitere mögliche Wohnbebauung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Vorentwurf des Abgrenzungsplans und ein Bebauungskonzept wurden in der Sitzung vom Büro Käser Ingenieure vorgestellt. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans und die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden. Die öffentliche Bekanntmachung hierfür ist an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt und auch auf die Homepage der Gemeinde Nordheim eingestellt. Neben der üblichen Auslegung der Unterlagen ist für den 6.12.2022 um 17.00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Sitzungssaal vorgesehen. Auf die gesondert veröffentlichte Einladung wird verwiesen.

 

Stellplatzsatzung für Wohnungen wurde beschlossen

Für Bereiche der Gemeinde, in denen es keine Bebauungspläne oder nur Bebauungspläne gibt, die vor 1960 rechtskräftig wurden, war eine Satzung zur Erhöhung der Stellplätze für Wohnungen auf den Weg gebracht worden. Damit soll die Funktionsfähigkeit des fließenden und ruhenden Verkehrs gewährleistet werden. Die Satzung regelt, bei welchen Wohnungsgrößen wie viele Stellplätze herzustellen sind. Nachdem im notwendigen Verfahren die zweite Beteiligungsrunde für die Öffentlichkeit und die Behörden stattgefunden hat, hatte das Gremium über die dabei eingegangenen Stellungnahmen zu entscheiden. Anschließend wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Satzung ist an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt und ebenfalls auf die Homepage der Gemeinde Nordheim eingestellt.

 

Stellplatzsatzung wird ausgeweitet

Die oben angeführte Aktualisierung der Stellplatzsatzung deckt bisher lediglich die nicht beplanten Innenbereiche und die Bereiche der Bebauungspläne, welche vor 1960 rechtskräftig wurden, ab. Es hat sich aber gezeigt, dass es weitere Stellen gibt, in denen die Straßen dem künftigen Verkehr und Parkdruck nicht mehr gewachsen sein werden. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, den Geltungsbereich der Stellplatzsatzung zu erweitern und einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für das notwendige Verfahren gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung hierüber und über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ist an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt und auch auf die Homepage der Gemeinde Nordheim eingestellt. 

 

 

Annahme von Spenden

Die Gemeinde bedankt sich herzlich für folgende Spenden:

Die Volksbank im Unterland, Brackenheim spendet 5.000 EUR für das Buchprojekt "Nordheimer Geschichten Band 2" und der Heimatverein Nordheim e.V. spendet 2.000 EUR, ebenfalls für dieses Buchprojekt. Vielen Dank!

 

 

Bürgerfragestunde

Ein Bürger erkundigte sich, ob das Thema Nahwärme im Zusammenhang mit dem Bau des Glasfasernetzes bzw. bei den anstehenden baulichen Überlegungen eine Rolle spielt. Es wurde mitgeteilt, dass die Verlegung der Glasfaserkabel nicht für eine Kooperation mit Nahwärmeleitungen geeignet ist. Allerdings ist die Gemeinde damit befasst, wo dies aufgrund der Verhältnisse denkbar erscheint. Dies ist zum Beispiel in Nordhausen der Fall, wo im Ortskern anstehende Baumaßnahmen der Gemeinde mit erwarteten Baumaßnahmen von Privaten zusammentreffen. Es wurde darauf hingewiesen, dass Nahwärmeversorgung ein komplexes Thema ist, das ohne kompetente fachliche Begleitung nicht denkbar ist. Sobald als möglich wird die Verwaltung über den Stand der Dinge informieren.

 

Ein Bürger fragte, ob sich die behandelte Stellplatzsatzung auch auf das Projekt „Wohnen am Auerberg“ auswirkt. Dazu wurde erläutert, dass für diesen Bereich bereits eine entsprechende Stellplatzregelung in den Bebauungsplan aufgenommen wurde.

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