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Mitteilungsblatt Nordheim

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Information zur Jahresablesung der Wasserzähler 2022

Erfasst von: Redaktion, Azubi | 29.09.2022 – 24.11.2022

Die Ablesung der Wasseruhren wird in diesem Jahr wie gewohnt in Form der Selbstablesung durchgeführt.

Achtung

Dieses Jahr erhalten ab dem 21.10.2022 alle Wasserkunden, die uns in der Vergangenheit eine Mailadresse angegeben haben vorab eine E-Mail mit der Aufforderung zur Abgabe Ihres Wasserzählerstandes. Dieser kann über unser Internet-Portal bis zum 28.10.2022 mitgeteilt werden.

Alle Wasserkunden, die bis zu diesem Stichtag keinen Wasserstand gemeldet haben, erhalten in den darauffolgenden Tagen die Ablesekarte per Post und können den Wasserzählerstand wie gewohnt gemäß den untenstehenden Möglichkeiten mitteilen.

Für alle Wasserkunden, die bei uns keine Mailadresse hinterlegt haben, bedeutet das, dass Sie Ihre Wasserzählerstände, wie bereits in den Vorjahren selbst ablesen und bis zum 24.11.2022 mitteilen müssen. Hierzu werden Ihnen von unserem Dienstleister, der Firma co.met, ab dem 07.11.2022 Ablesekarten zugestellt.

Es bestehen folgende Möglichkeiten der Zählerstandsübermittlung:

  • Sie können die abgelesenen Werte in den entsprechenden Kartenabschnitt der Ablesekarte eintragen und per Fax an 0681 587-5011 oder auf dem Postweg kostenfrei an unseren Dienstleister zusenden. Zudem können Sie die Ablesekarte im Rathaus abgeben.
  • Alternativ ist die Eingabe des Zählerstands auf dem Internet-Portal der Gemeinde Nordheim möglich. Unter www.nordheim.de gelangen Sie zur Anmeldemaske unseres Meldeportals. Nach Anmeldung erscheint die Eingabemaske zur Erfassung Ihrer Zählerstände. Die erforderlichen Anmeldedaten (Ihr Buchungszeichen und Ihr Passwort) finden Sie auf der Ablesekarte.
  • Zudem ist eine Meldung per QR-Code möglich. Hierzu muss der QR-Code auf den Ablesekarten mit dem Smartphone abgescannt und anschließend online der Zählerstand eingetragen werden.

Bild Beispiel Zählerablesung

Bitte beachten Sie, dass von den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung keine Stände entgegengenommen werden können. Eine Meldung per E-Mail oder Telefon ist ebenfalls nicht möglich.

Die von Ihnen mitgeteilten Zählerstände werden auf den 31.12.2022 maschinell hochgerechnet. Nach dem 24.11.2022 eingehende Zählerstände können bei der Jahresendabrechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter oder fehlender Mitteilung muss der Verbrauch geschätzt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und um Ihre Mithilfe bei der Ermittlung Ihrer Verbrauchsdaten. Vielen Dank!

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