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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 19. September 2022

Erfasst von: Redaktion, WZ | 22.09.2022 – 06.10.2022

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Ortsbücherei;

Durchführung von Brandschutzmaßnahmen;

Vergabe von Lieferungen und Leistungen

Zur Umsetzung erforderlicher Brandschutzmaßnahmen in der Ortsbücherei wurden notwendige Arbeiten für die Installation einer Gefahrmeldeanlage beschränkt ausgeschrieben. Ingenieur Herbel stellte in der Sitzung das Ausschreibungsergebnis vor und stand für Fragen zur Verfügung.

Der Technische Ausschuss beschloss, der Fa. M & H Bührle GmbH & Co. KG aus Heilbronn, den Auftrag für das Gewerk Gefahrmeldeanlage zum Angebotspreis in Höhe von 43.222,73 Euro (brutto) zu erteilen.

 

Bausache: Flurstück 10501, Trollingerweg 20
Neubau eines Einfamilienhauses

Im Trollingerweg 20 ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen vorgesehen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nordheim Süd-West III“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Das Gremium nahm vom Vorhaben Kenntnis.

 

Bausache: Flurstück 1382/1, Breslauer Straße 18
Errichtung von zwei Dachgauben
In der Breslauer Straße 18 sollen an einem bestehenden Wohnhaus zwei Dachgauben neu errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Kreuzäcker, 1. Änderung“. Es war darüber zu entscheiden, ob sich die Errichtung der beiden Dachgauben in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben.

 

Bausache: Flurstück 4020/1, Bahnhofstraße 26/1
Anbau einer Terrasse und eines Balkons sowie Nutzungsänderung

In der Bahnhofstraße 26/1 soll an einem bestehenden Wohnhaus der Bau einer Terrasse im Untergeschoss, eines Balkons im Erdgeschoss und eine Nutzungsänderung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken nachträglich genehmigt werden. Das Vorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, liegt zum Teil im Gewässerrandstreifen und war nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es wurde darüber entschieden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

 

Flurstück 2126, 2127/1, Gewann „Hörnle“
Antrag auf Erdauffüllung/Erdaufschüttung
Der Antragsteller beabsichtigt, auf den Flurstücken 2126 und 2127/1 im Gewann „Hörnle“ zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung und Bodenverbesserung eine Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen ca. 9,6 Ar mit 190 m³ aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 20 cm. Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

 

Bausache: Flurstück 786/1, Nelkenstraße 5
Errichtung von zwei Dachgauben
In der Nelkenstraße 5 sollen an einem bestehenden Wohnhaus zwei Dachgauben neu errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Au dessus le village“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Das Gremium nahm vom Vorhaben Kenntnis.

 

Flurstück 6874, 6875, Gewann „Hinteres Katzental“
Antrag auf Erdauffüllung/Erdaufschüttung
Der Antragsteller beabsichtigt, auf den Flurstücken 6874 und 6875 im Gewann „Hinteres Katzental“ zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung und Bodenverbesserung eine Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen ca. 12,04 Ar mit 200 m³ aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 20 cm. Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen

 

Bausache: Flurstück 9841; Kirchstraße 29;

Erneuern der Einfriedung auf bestehender Stützmauer

In der Kirchstraße 29 soll eine Einfriedung auf bestehender Stützmauer erneuert werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hofstatt“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt.

 

Bausache: Flurstück 10485, Lembergerweg 19;

Neubau eines Einfamilienhauses

Im Lembergerweg 19 soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Nordheim Süd-West III“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen.
Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.

 

Bausache: Flurstück 4278, Panoramastraße 2;

Umbau eines Einfamilienhauses

In der Panoramastraße 2 soll ein Einfamilienhaus umgebaut werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Weihen 1936“. Im Übrigen war das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Da sich beim beabsichtigten Umbau lediglich die Aufteilung der Innenräume, die zusätzliche Wohnnutzung im Dachgeschoss und einige Wand- und Dachöffnungen ändern, erteilte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben.

 

Sonstiges

Energiemanagement der Gemeinde Nordheim
Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs mit dem damit verbundenen Energie- und Gasmangel sind auch in der Gemeinde spürbar. So steigen die Preise für die Energieträger rasant an. Um dem weitestgehend entgegen zu wirken, hat die Verwaltung ein Energie-Team gegründet, das mögliche Einsparpotenziale aufdecken und Handlungsempfehlungen erarbeiten soll. So werden alle öffentlichen Einrichtungen auf Einsparpotenziale geprüft und sofern möglich optimiert. In den folgenden Wochen werden wir hierzu auch im Amtsblatt berichten und weitergehend informieren.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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