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Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

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Öffentliche Bekanntmachung

Erfasst von: Redaktion, DS | 04.08.2022 – 11.08.2022

Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und Örtliche Bauvorschriften „Wohnen am Auerberg, 1. Änderung“
Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Aufstellungsbeschluss 

Der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim hat am 25.07.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und die Örtlichen Bauvorschriften „Wohnen am Auerberg, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst die Flurstücke 3089, 3089/1 und 3096.

Weiter hat der Gemeinderat am 25.07.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften mit der Entwurfsbegründung anzupassen. Zudem wurde in dieser Sitzung beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach, vom 06.07.2022.

 

Bild Bebauungsplan

 

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften mit der Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

15.08.2022 bis 16.09.2022

je einschließlich, während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Nordheim, Bauamt, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim, öffentlich ausgelegt.

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Gemeindeverwaltung Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es besteht die weitere Möglichkeit der Abgabe elektronischer Erklärungen per E-Mail an bauamt@nordheim.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4a (4) BauGB auch im Internet unter www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen und unter https://kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.

 

Nordheim, den 04.08.2022

 

gez. Schiek
Bürgermeister

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