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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 20. Juni 2022

Erfasst von: Redaktion, DS | 23.06.2022 – 30.06.2022

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bausache: Flurstück 1375/1, 1375/3, 1375/4, Südstraße 77;

Anbau an bestehendes Wohnhaus zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum / Abbruch von drei Garagen

In der Südstraße 77 soll ein Anbau an ein bestehendes Wohnhaus entstehen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Kreuzäcker, 1. Änderung“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Die Baugrenze wird mit dem eingeschossigen Windfang und mit der Garage überschritten. Das Gremium erteilte das notwendige gemeindliche Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 4304/1, Uhlandstraße 12;

Errichtung Neubau MFH mit 2 Wohneinheiten

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Weihen 1936“. Der vorgesehene Neubau liegt komplett in der festgesetzten Bauverbotszone. Das Baugrundstück weist eine deutlich dichtere Bebauung auf, als die auf den nächsten Umgebungsgrundstücken. Das Bauvorhaben war nach § 34 BauGB zu beurteilen. Insofern war zu prüfen, wie es sich in die nähere Umgebungsbebauung einfügen wird. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen nicht.

Bausache: Flurstück 16/2, Waldenserstraße 7;

Neubau einer Garage 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ortskern Nordhausen, 1. Änderung“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Die maximale Grenzbaulänge des Gesamtgrundstücks wird überschritten. Dies wird im weiteren Verfahren zuständigkeitshalber vom Landratsamt geprüft. Das Gremium nahm das Vorhaben zur Kenntnis.

Bausache: Flurstück 1287/1, Karl-Heinrich-Straße 22;

Sanierung und Wohnhauserweiterung

In der Karl-Heinrich-Straße 22 soll das bestehende Wohnhaus saniert und erweitert werden. Das Vorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige gemeindliche Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 2344, Wartbergstraße 48;

Errichtung eines Pools

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Geroldsgrund 1. Änderung“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Der Pool liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Es handelt sich um ein verfahrensfreies Vorhaben.  Das Gremium erteilte das notwendige gemeindliche Einvernehmen. 

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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