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Mitteilungsblatt Nordheim

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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Erfasst von: Redaktion, DS | 23.06.2022 – 30.06.2022

Tag des Sonnenschutzes unter dem Motto „Sonnenschutz? Sonnenklar!“
Nach wie vor führt der weiße Hautkrebs die Rangliste der Berufskrankheiten mit über
2.000 Verdachtsanzeigen pro Jahr an. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich des Tags des Sonnenschutzes am 21.
Juni hin.
Auf ausreichenden Sonnenschutz zu achten, ist insbesondere für jene Menschen wichtig,
die unter freiem Himmel arbeiten. Schon einfache Maßnahmen schützen vor UV-Strahlung:
1. Direkte Sonne meiden
· Die Mittagssonne meiden
· Nie länger als notwendig in der Sonne aufhalten
· Arbeitsbereich beschatten
· Regelmäßige Pausen im Schatten und ausreichend trinken
2. Kleidung
· Langärmlige Ober- und Unterbekleidung tragen (möglichst aus Baumwolle). Spezielle
UV-Schutzkleidung ist nicht erforderlich.
· Kopfbedeckung mit Ohren- und Nackenschutz tragen
· Sonnenschutzbrille tragen

3. Unbedeckte Körperstellen eincremen
· Kopf: Gesicht, besonders Augenbereich und Lippen sowie Haaransatz und Nacken
· Hände, unbedeckte Arme und Beine
· Mindestens Lichtschutzfaktor (LSF) 30 verwenden
Wer beim Kauf von Sonnenschutzmitteln mehr über die Inhaltsstoffe erfahren möchte und
wissen will, welche UV-Filter dabei zum Einsatz kommen, findet in der COSMILE-App eine
wertvolle Einkaufshilfe. Mehr Informationen dazu liefert die Internetseite www.cosmile-info.eu. Rund um den Tag des Sonnenschutzes stellt die Initiative „Sonnenschutz? Sonnenklar!“ kostenfreies Informationsmaterial unter www.sonnenschutz-sonnenklar.info zur Verfügung, um auf die Gefahren vor zu viel Sonnenstrahlung aufmerksam zu machen.
Weitere Informationen rund um das Thema Sonnenschutz am Arbeitsplatz bietet die SVLFG
auf ihrer Internetseite www.svlfg.de/sonnenschutz.

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